Abfindung bei Kündigung - Voraussetzungen und Höhe

Die arbeitsrechtliche Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Dennoch ist eine mögliche Abfindung ein wichtiger Bestandteil und häufiger Streitpunkt bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder einvernehmlichen Aufhebungsvertrag. Neben arbeitsrechtlichen Fragestellungen ergeben sich auch solche aus dem Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater begleiten Sie sicher durch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

 

Beratung zur Abfindung bei Kündigung

Unsere Arbeitsrechtler vertreten Unternehmen, Manager und leitende Angestellte rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine kostenlose Erstberatung im Bereich Kündigungsschutzklage und Abfindung sowie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Hamburg und München nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

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Allgemeine Informationen zur Abfindung

Eine Abfindung sowie ihre Höhe spielen aus wirtschaftlicher Sicht die zentrale Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht will der gekündigte Arbeitnehmer regelmäßig nicht seine Weiterbeschäftigung erzwingen, sondern eine möglichst hohe Abfindungszahlung.

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung kann sich z.B. aus dem Kündigungsschutzgesetz oder aber auch aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder einer gerichtlichen Festsetzung ergeben.

Die Frage der Höhe der Abfindung wird oft im Rahmen einer vom gekündigten Arbeitnehmer initiierten Kündigungsschutzklage gerichtlich verhandelt. Da die Höhe der Abfindung grundsätzlich frei aushandelbar ist, muss nicht auf die allgemein bekannte Faustformel "1/2 Bruttomonatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit" zurückgegriffen werden. Diese sollte aber als Richtschnur dienen, bevor die Besonderheiten des Einzelfalls mit einbezogen werden. Die Aufgabe des Fachanwalts für Arbeitsrecht besteht hier darin, die Argumente für eine bestimmte Abfindungshöhe bei dem konkreten Sachverhalt aufzuarbeiten und überzeugend darzustellen - möglichst mit Heranziehung entsprechender Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

Bei Verhandlungen über eine Abfindungshöhe sollte der Mandant - ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - in der Lage sein, den "Marktwert" einzuschätzen und die Höhe des Ausgleichs für den Verlust des Arbeitsplatzes einzuschätzen. Der Rechtsanwalt kann dann den so gefundenen wirtschaftlichen und persönlichen Argumenten solche aus dem Arbeitsrecht beifügen.

Besondere Vorsicht und Genauigkeit ist bei der Formulierung der Abfindung und ihrer Höhe geboten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund möglicher steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen. Neben einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte daher bei Bedarf auch ein Steuerberater mit in die Prüfung einbezogen werden.

Themenseite Kündigungsschutzklage Ausführliche Informationen zur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgereicht

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