Briefkastenfirmen & Offshore-Gesellschaften / Transparenzregister

Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung kennen und Selbstanzeige prüfen

Sogenannte Briefkastengesellschaften (auch Briefkastenfirmen bzw. Briefkastenunternehmen genannt) liegen dann vor, wenn ein Unternehmen an seinem satzungsmäßigen Sitz lediglich eine postalische Anschrift unterhält und sich von einem Scheindirektor vertreten lässt, die tatsächliche Geschäftsführung und das operative Geschäft jedoch an einem anderen Ort – oft in einem anderen Staat – stattfindet. Der offizielle Unternehmenssitz liegt dabei besonders oft in Offshore-Finanzplätzen bzw. vermeintlichen Steueroasen.

Die Gründung einer Briefkastenfirma ist nicht illegal. Da Briefkastenfirmen häufig dazu dienen, Vermögen und Geschäfte zu verbergen und Steuern zu hinterziehen, geraten sie immer mehr in den Fokus von Staatsanwaltschaften und Steuerbehörden.  

Beispiel Panama-Leck (2016)

11,5 Millionen Dokumente zu 214.000 Briefkastenfirmen – das ist die stattliche Datenausbeute, die der Süddeutschen Zeitung aus anonymer Quelle zugespielt wurde. Es geht um Urkunden, Kontoauszüge, Passkopien, Emails etc. An der medialen Auswertung sollen bereits 400 Journalisten aus fast 80 Ländern mitgewirkt haben. Neben der Datenmenge ist vor allem der Zeitraum bemerkenswert. Schließlich sind Offshore-Geschäfte aus den letzten 40 Jahren betroffen.

Offenbar wurden die Briefkastenfirmen in Panama zum großen Teil von der Kanzlei Mossack Fonseca gegründet, deren Daten gehackt wurden. Die Kanzlei, die Ihre Geschäftstätigkeit Anfang 2018 aufgab, hatte Vorwürfe zurückgewiesen, man helfe bei der Steuerhinterziehung bzw. Geldwäsche. Schließlich sei man lediglich juristisch an der Gründung der Gesellschaften beteiligt und verkaufe diese dann an Zwischenhändler. Ob sie damit den sich aufdrängenden Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung entkräften können, wird die Zukunft zeigen.

Auf Druck der OECD und wohl insbesondere auch der USA versucht Panama derzeit den Imagewechsel von der Steueroase zum seriösen Finanzplatz. Die Affäre um die Panama-Papers dürfte daher für die Regierung sehr unangenehm sein. Immerhin hatte man in den letzten Jahren dem liberalen Bankensektor zahlreiche regulierende Ketten angelegt und hatte sich damit dem internationalen Druck entziehen können.

Transparenzregister für Firmen

Auch die deutsche Regierung hatte als Reaktion auf die Panama Papers ein Transparenzregister für Firmen in Deutschland im Juni 2017 beschlossen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wurde das Geldwäschegesetz neu gefasst und mit diesem das Transparenzregister in Deutschland eingeführt.

Das Transparenzregister enthält Angaben über den "wirtschaftlich Berechtigten" in bestimmten Konstellationen. Wirtschaftlich Berechtigte sind regelmäßig natürlichen Personen, die – unmittelbar oder mittelbar – mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren. Gegebenenfalls kann auch der gesetzliche Vertreter oder der geschäftsführende Gesellschafter der wirtschaftlich Berechtigte sein.

Auf nationaler Ebene ist die Einrichtung von geheim gehaltenen Briefkastenfirmen daher erheblich erschwert.

Ausführliche Informationen zum Transparenzregister finden Sie hier: Transparenzregister

Drohende Entdeckung – Soforthilfe bei Steuerhinterziehung

Auch international wird der Druck auf sogenannte Steueroasen in Folge der Panama Papers hoch bleiben. Regierungen werden möglicherweise die Kooperation zusichern und die bisherige Geheimhaltung aufgeben. Gerade im Hinblick auf die verschärften Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige ist dann schnelles Handeln geboten. Betroffene sollten daher stets unverzüglich einen spezialisierten Experten kontaktieren, um die Rechtslage prüfen und Maßnahmen einleiten zu lassen.

Die Steueranwälte von ROSE & PARTNER sind alle sowohl Fachanwälte für Steuerrecht als auch Steuerberater und verfügen bereits über Erfahrung bei der Vertretung im Steuerstrafrecht im Zusammenhang mit Gesellschaften in Panama und anderen Steueroasen.

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