Für Unternehmen sind häufige Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden mit hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Grundsätzlich kann die Finanzverwaltung nach eigenem Ermessen festlegen, wie oft und mit welcher Intensität sie Finanzkontrolleure in die Unternehmen schickt. Nach neuerer Rechtsprechung kann der juristische Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dem Aktivismus der Finanzverwaltung Schranken setzen. Mithin können sich Unternehmen gegen jährliche Betriebsprüfungen wehren.
Unser Leistungsspektrum im Zusammenhang mit belastenden Betriebsprüfungen:
- Prüfung der Größen-, Gewinn- und Umsatzklassen des Unternehmens, die Prüfungszeiträume determinieren können;
- rechtliche Begutachtung, ob die Finanzbehörde bei dem geplanten Betriebsprüfungsumfang, -zeitpunkt und -zeitraum ihr gesetzlich zustehendes Ermessen überschreitet;
- außergerichtliche Verhandlung mit den Finanzbehörden betreffend die festgelegte Betriebsprüfung;
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden betreffend die avisierte Betriebsprüfung.