Italienisches Recht / Rechtsanwalt Italien


Die Kanzlei Rose & Partner berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des deutschen und Italienischen Wirtschaftschaftsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht.

Dott. Francesco Senatore, Gründungsgesellschafter unserer Sozietät, ist als deutsch-italienischer Rechtsanwalt in beiden Rechtsordnungen „zu hause“. Er verfügt über ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Notaren in Deutschland und Italien.

Handels- und Geschäftsbeziehungen Deutschland - Italien

Rose & Partner berät und vertritt Unternehmen in Deutschland und Italien mit Geschäftsbeziehungen zum jeweils anderen Land. Unsere Mandanten betreuen wir von der Aufnahme des Geschäftskontakts über die Errichtung von Niederlassungen bis zum Forderungsinkasso. Unser Anspruch ist die rechtlich optimale Vertragsgestaltung in deutscher und italienischer Sprache unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.
> Übersicht zum italienischen Handelsrecht, Handelsvertreter, Vertriebsrecht, Kaufrecht
> Übersicht zur Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung in Italien

Italienisches Erbrecht / deutsch-italienische Erbfälle

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Planung und Abwicklung von Erbfällen mit deutschem und italienischem Bezug durch. Bei der Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge können wir für unsere Mandanten auf alle Möglichkeiten, die das deutsche und italienische Recht bieten, zurückgreifen.
> Übersicht zum italienischen Erbrecht und zur Erbschaft in Italien

Immobilien in Italien

Eigentümern von Immobilien in Italien oder solchen die es werden wollen unterstützen wir beim Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung bzw. Vererbung von Gewerbe-, Wohn- und Ferienimmobilien in Italien.
> Übersicht zum Kauf und Verkauf einer Immobilie in Italien