Erbschaft, Erbschein, Erbengemeinschaft

Ist der Erbfall eingetreten, sollten Erben und Vermächtnisnehmer ihre Interessen durch einen Anwalt vertreten lassen. Wir betreuen Sie im Erbscheinsverfahren, bei der Erbschaftsteuererklärung und bei Konflikten mit anderen Erben oder dem Nachlassgericht. Mögliche Erben sollten dabei die folgenden Punkte beachten:

  • Erbfallabwicklung: Bei allen den Nachlass betreffenden Maßnahmen, insbesondere bei der Erlangung eines Erbscheins, können wir Sie als Rechtsanwalt vertreten.

  • Annahme & Ausschlagung: Die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses hat weitreichende rechtliche und steuerliche Folgen. Wir sind in der Lage, diese Folgen zu erkennen und für Sie zu bewerten.

  • Erbengemeinschaft: Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Die Rechte und Pflichten der Miterben sind komplex. Immer wieder kommt es zu Konflikten, die nicht selten zur Zwangsversteigerung geerbter Immobilien oder einem Erbprozess führen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

  • Erbprozess: Kommt es zu einem Erbprozess, können wir Sie vor allen deutschen Amts- Land- und Oberlandesgerichten anwaltlich vertreten.