Der Geschäftsführer in einer GmbH oder GmbH & Co. KG muss vielen Pflichten genügen. Ein Verstoß des Geschäftsführers gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten kann zu weitreichenden Schadensersatzansprüchen führen. Auch die Verletzung gegen die Vorgaben unternehmensinterner Geschäftsordnung, Gesellschafterbeschlüssen oder Gesellschafterweisungen kann haftungsrechliche Konsequenzen des Geschäftsführers nach sich ziehen. Mancher Pflichtenverstoß kann sogar eine Strafbarkeit des Geschäftsführers begründen. Grund genug sich mit den Anforderungen näher auseinander zu setzen:
Geschäftsführer - Basiswissen
Geschäftsführervertrag: wichtige Regelungsaspekte
Pflichten und Rechte ergeben sich für den Geschäftsführer in unterschiedlicher Qualität aus dem Gesetzt, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag. Für den Geschäftsführer als Organ der GmbH lassen sich viele seiner Pflichten und Rechte nicht frei auf vertraglicher Basis regeln. Indessen sollte zugunsten des Geschäftsführers die Regelung einiger wichtiger Aspekte im Geschäftsführungsvertrag erwogen werden: Geschäftsführungsvertrag: wichtige Regelungsaspekte
Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
Fremdgeschäftsführer und Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung stellen sich oft die Frage, ob Sie der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterfallen. In der Praxis wird diese Frage anhand sehr vieler Kriterien beurteilt: Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
Einflussnahme der Gesellschafter auf die Geschäftsführung
Sowohl in der GmbH als auch in der GmbH & Co. KG haben die Gesellschafter mit einer Stimmenmehrheit effektive Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung und können Maßnahmen – manchmal sogar zum Nachteil des Gesellschaftsinteresses – gegen den Willen der Geschäftsführer durchsetzen.
Gesellschafterdarlehen: Risiken bei der Gesellschaftsfinanzierung
Die Gesellschafterfinanzierung bietet nach alter und neuer Rechtslage eine Gefahr für den Gesellschafter und Geschäftsführer. Darlehensrückzahlungen von der Gesellschaft an den Darlehengeber können in bestimmten Situationen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Ggf. muss auch der Gesellschafter sein zurück erhaltenes Darlehen an die Gesellschaft zurückzahlen: Gesellschafterdarlehen: altes und neues Recht
Verhaltensanforderungen in der Unternehmenskrise
Die Krise der Gesellschaft stellt hohe Verhaltensanforderungen an die Geschäftsführung. Im Umfeld der Unternehmenskrise kann es nicht nur zur zivilrechtlichen, sondern auch zur strafrechtlichen Haftung des Geschäftsführers kommen.
Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung und Gesellschafterstimmrecht
Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich in und außerhalb von Gesellschafterversammlungen zustande kommen. Oftmals muss der Geschäftsführer bei der Einladung der Gesellschafterversammlung wichtige Formvorschriften einhalten, wenn Konflikte unter den Gesellschaftern in der GmbH drohen. Der Geschäftsführer muss genau wissen, wie wirksame Beschlüsse zustande kommen, sonst droht seine persönliche Haftung.
Informations- und Kontrollrechte der (Minderheits-)Gesellschafter
Jeder Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co. KG verfügt nicht nur über Gewinn-, sondern auch über Mitwirkungsrechte, die mit Informationsrechten verbunden sind. Das Gesetz sieht einen konkreten Umfang der Informations- und Kontrollrechte vor, der jedoch durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt und erweitert werden kann.
Geschäftsführerhaftung: typische Gefahren
Jeder Geschäftsführer trägt eine große Verantwortung für seine GmbH. An den Geschäftsführer werden abhängig von der Situation und der Vermögenslage der Gesellschaft unterschiedlichste Anforderungen gestellt. Nur wer das oftmals komplexe Pflichtengerüst des Geschäftsführers kennt, kann die zivil- und strafrechtliche Risiken verhindern: Leitfaden Geschäftsführerhaftung
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