Landwirtschaftliches Erbrecht, Höfeordnung

Die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen weist eine Reihe von Besonderheiten auf. Dies betrifft nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die sozialen Strukturen in der bäuerlich geprägten  Familie. Die Kanzlei Rose & Partner ist der Land- und Forstwirtschaft verbunden und berät Sie umfassend zu Fragen der Hofnachfolge, insbesondere: Höfeordnung, Landgut, Pflichtteil, Verpachtung und Erbschaftsteuer.

  • Testament und Übergabevertrag: Um den Bestand des Betriebes zu sichern, sollte die Übergabe land- oder forstwirtschaftlichen Vermögens von einem Rechtsanwalt mit spezifischen Kenntnissen begleitet werden. Alternativ zur erbrechtlichen Gestaltung der Nachfolge durch Testament kommt gerade in der Landwirtschaft die lebzeitige Übergabe an den Nachfolger in Betracht. > Weitere Informationen zur Hofübergabe und Hofübergabevertrag

  • Höfeordnung: In NRW, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt als "Anerbenrecht" die nordwestdeutsche Höfeordnung. Wichtigste Besonderheit bei Höfen im Sinne der Höfeordnung ist der Umstand, dass nur einer der Nachkommen Hoferbe werden. Weichende Erben erhalten keinen gewöhnlichen Pflichtteil, sondern nur eine sich im Einheitswert orientierende Abfindung. > Weitere Informationen zur Höfeordnung

  • Landgut: Liegt ohne oder auch trotz Hofvermerk kein Hof gemäß Höfeordnung vor, kann unter Umständen das Landguterbrecht den Bestand des Betriebes sichern. Hier orientiert sich die Abfindung der Miterben am betriebswirtschaftlichen Ertragswert, der unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.

  • Erbschaftsteuer (Betrieb / Verpachtung): Auch nach der Erbschaftsteuerreform gibt es Besonderheiten bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für landwirtschaftliche Betriebe. Wie bei sonstigen Unternehmen greifen auch hier die speziellen steuerlichen Verschonungsregeln, die es zu nutzen gilt. Auch bei verpachteten Flächen im Privatbesitz sind die die Spezialnormen zur neuen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu beachten. > Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Unsere Leistungen

  • Nachfolgeplanung für landwirtschaftliche Besitzungen
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Hofübergabeverträgen
  • Beratung und Vertretung weichender Erben (Geschwister) bzgl. ihrer Abfindungsansprüche
  • Gutachten zur Erbfolge nach BGB, Landguterbrecht und Höfeordnung
  • Mediation zur Gestaltung einer lebzeitigen oder erbrechtlichen Regelung unter Mitwirkung aller Familienangehöriger (Eltern und Kinder).