Als deutsch-italienische Kanzlei beraten und vertreten wir Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Italien.
Unsere Leistungen:
- Beratung zum Immobilien(ver)kauf in Italien
- Entwurf von Kaufverträgen
- Überprüfung von Kaufverträgen
- Überprüfung von Schulden der Immobilie (Steuern, Ver- und Entsorgung etc.)
- Überprüfung von Baugenehmigungen, (Kataster, Bauamt), Vorkaufsrecht von Nachbarn
- Abwicklung von Kaufverträgen in Italien
- Korrespondenz mit Notaren und Behörden in Italien
Nachfolgend möchten wir Ihnen erste grundlegende Informationen für den Erwerb bzw. die Veräußerung eines Hauses oder einer Wohnung in Italien geben.
Weitere Informationen zum italienischen Recht und über unsere Beratung im italienischen Recht erhalten Sie hier: Deutsch-Italienische Kanzlei, italienischer Rechtsanwalt
Informationen zur Vererbung einer italienischen Immobilie bzw. für den Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft erhalten Sie hier: Italienisches Erbrecht, Erbfall Italien