Bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung in Italien sind rechtliche und steuerliche Besonderheiten zu beachten. Als deutsch-italienische Kanzlei begleiten wir unsere Mandanten bei allen grenzüberschreitenden Aktivitäten mit Bezug zu Italien.
Das wirtschaftsrechtlich aufgestellte Team um unseren deutsch-italienischer Rechtsanwalt Dott. Francesco Senatore bietet Ihnen insbesondere die folgenden Leistungen:
- Begleitung aller geschäftlichen Aktivitäten mit Bezug zu Italien
- Gründung eines Unternehmens in Italien (Personengesellschaften, GmbH etc.)
- Gründung einer Niederlassung in Italien
- Prüfung aller italienischen Verträge
- Beratung im italienischen Handelsrecht und Kaufrecht
- Beratung im italienischen Immobilienrecht und im italienischen Erbrecht
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