Handelsrecht & Kaufrecht Italien

Italien und Deutschland pflegen intensive Handelsbeziehungen. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen ist Italien ein interessanter Markt.
Als deutsch-Italienische Kanzlei mit Sitz in Hamburg und Mailand beraten wir Unternehmen, Gewerbetreibende und Handelsvertreter in allen Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug. Selbstverständlich können wir Sie dank Zulassung auch in Italien auch vor Ort vertreten. Unsere Leistungen:

Handelsrecht, Handelsvertreter, Vertriebsrecht

  • Beratung in handelsrechtlichen Fragen nach deutschem und italienischem Recht
  • Entwurf und Prüfung von italienischen und deutschen Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen
  • Beratung von Handelsvertretern und Unternehmen (Rechte und Pflichten in Italien und Deutschland)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und Italien

Kaufrecht

  • Entwurf und Prüfung von deutschen und italienischen Kaufverträgen
  • Beratung bei einer möglichen Rechtswahl zwischen deutschem und italienischen Recht
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Kaufverträgen in Deutschland und Italien
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei kaufrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und Italien

> Übersicht Italienisches Recht, italienische Kanzlei
> Übersicht Gesellschaftsrecht in Italien
> Übersicht Italienisches Immobilienrecht
> Übersicht italienisches Erbrecht, Erbfall in Italien

Dott. Francesco Senatore
Dott. Francesco Senatore,
Ihr deutsch-italienischer Anwalt
im Team von Rose & Partner

ROSE & PARTNER
Rechtsanwälte . Steuerberater

BÜRO Hamburg

Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg
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