Italien und Deutschland pflegen intensive Handelsbeziehungen. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen ist Italien ein interessanter Markt.
Als deutsch-Italienische Kanzlei beraten wir Unternehmen, Gewerbetreibende und Handelsvertreter in allen Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug. Selbstverständlich können wir Sie dank Zulassung auch in Italien auch vor Ort vertreten. Unsere Leistungen:
Handelsrecht & Kaufrecht Italien
Handelsrecht, Handelsvertreter, Vertriebsrecht
- Beratung in handelsrechtlichen Fragen nach deutschem und italienischem Recht
- Entwurf und Prüfung von italienischen und deutschen Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen
- Beratung von Handelsvertretern und Unternehmen (Rechte und Pflichten in Italien und Deutschland)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und Italien
Kaufrecht
- Entwurf und Prüfung von deutschen und italienischen Kaufverträgen
- Beratung bei einer möglichen Rechtswahl zwischen deutschem und italienischen Recht
- Unterstützung bei der Abwicklung von Kaufverträgen in Deutschland und Italien
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei kaufrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und Italien
> Übersicht Italienisches Recht, italienische Kanzlei
> Übersicht Gesellschaftsrecht in Italien
> Übersicht Italienisches Immobilienrecht
> Übersicht italienisches Erbrecht, Erbfall in Italien
Dott. Francesco Senatore,
Ihr deutsch-italienischer Anwalt
im Team von Rose & Partner
ROSE & PARTNER,
Rechtsanwälte . Steuerberater
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 - 414 37 59 - 00,
Fax: 040 - 414 37 59 - 10
kontakt@rosepartner.de
Ihr deutsch-italienischer Anwalt
im Team von Rose & Partner
ROSE & PARTNER,
Rechtsanwälte . Steuerberater
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 - 414 37 59 - 00,
Fax: 040 - 414 37 59 - 10
kontakt@rosepartner.de