Handelsrecht & Kaufrecht Italien

Italien und Deutschland pflegen intensive Handelsbeziehungen. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen ist Italien ein interessanter Markt.
Als deutsch-Italienische Kanzlei beraten wir Unternehmen, Gewerbetreibende und Handelsvertreter in allen Rechtsfragen mit grenzüberschreitendem Bezug. Selbstverständlich können wir Sie dank Zulassung auch in Italien auch vor Ort vertreten. Unsere Leistungen:

Handelsrecht, Handelsvertreter, Vertriebsrecht

  • Beratung in handelsrechtlichen Fragen nach deutschem und italienischem Recht
  • Entwurf und Prüfung von italienischen und deutschen Handelsvertreterverträgen und Vertriebsverträgen
  • Beratung von Handelsvertretern und Unternehmen (Rechte und Pflichten in Italien und Deutschland)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland und Italien

Kaufrecht

  • Entwurf und Prüfung von deutschen und italienischen Kaufverträgen
  • Beratung bei einer möglichen Rechtswahl zwischen deutschem und italienischen Recht
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Kaufverträgen in Deutschland und Italien
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei kaufrechtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland und Italien

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