Kosten & Vergütung

Ein faires und transparentes Vergütungssystem für unsere Mandanten ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Kanzlei-Philosophie. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung hängen grundsätzlich von den folgenden Parametern ab: 

  • gesetzliche Vorgaben (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
  • Umfang und Schwierigkeit der zu bearbeitenden Rechtsfragen,
  • Qualifikation des Rechtsanwalts,
  • das vom Rechtsanwalt eingegangene Haftungsrisiko,

Auf dieser Grundlage bieten wir unseren Mandanten die nachfolgenden Konditionen. Hierbei handelt es sich um die Vergütung unserer Rechtsanwälte. Die Vergütung für Steuerberatung richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung

  • Erstberatung, EUR 190,00 zzgl. USt: Dieses pauschale Honorar fällt an für den ersten Beratungsabschnitt. Er besteht regelmäßig aus einem  Gespräch auf der Grundlage von vorher zugesandten Unterlagen des Mandanten. Die Erstberatung dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts, der Identifizierung der rechtlichen Probleme und des Beratungsbedarfs.
  • Stundensätze gemäß Honorarvereinbarung, ab EUR 200,00 zzgl. USt: Soweit Sie nach der Erstberatung eine weitere anwaltliche Beratung oder Vertretung wünschen, bemisst sich unser Honorar grundsätzlich nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand. Der Mandant erhält auf Wunsch eine Einschätzung des zeitlichen Rahmens für die beauftragten Maßnahmen. Außerdem erstellt Rose & Partner monatlich Abrechnungen mit einer genauen Aufstellung der durchgeführten Tätigkeit und dem zeitlichen Aufwand.
  • Möglichkeiten zur Reduzierung oder Ausschaltung des Kostenrisikos: Als moderne Kanzlei bieten wir Ihnen alle zulässigen Möglichkeiten, Ihre Kosten und das Kostenrisiko zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Hierzu zählen u.a. die  Vereinbarung eines Erfolgshonorars (im Einzelfall) und auch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers.

Im Einzelfall bieten wir auf Wunsch auch spezielle Konditionen für Rahmenverträge sowie Festpreise an.