Der Markenschutz ist für Unternehmen im Rahmen einer globalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren immer wichtiger geworden und trägt entscheidend zum Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens bei. Die Bedeutung eines effektiven Markenmanagements wird nicht selten erst dann erkannt, wenn sich ein Konkurrent bisher sicher geglaubte Märkte durch die Anmeldung einer eigenen Marke einverleibt. Der Vertrieb verschiedener Waren oder Dienstleistungen ist auf dem entsprechenden Markt gefährdet. Der rechtzeitige Schutz der eigenen Marke ist daher Grundvoraussetzung für langfristigen Geschäftserfolg.
Wir bieten Ihnen Markenschutz mit Recherche bereits ab einem günstigen Pauschalpreis von EUR 500,00.
Unsere Beratungsleistungen im Bereich Markenrecht:
- Schutzfähigkeitsprüfung - ist der Schutz Ihrer Marke überhaupt möglich?
- Recherche - kollidiert Ihre Marke mit älteren Rechten?
- Erstellung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Klassenverzeichnisses
- Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenrecht oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Schutzrechten
- Abmahnung bei Markenrechtsverstößen von Wettbewerbern
- Vertragsgestaltung bei Markenverkauf oder Lizensierung
Im Vordergrund der Beratungspraxis steht eine umfassende Markenstrategie für das Unternehmen, die auch die Existenz von Unternehmenskennzeichen berücksichtigen muss. Unternehmenskennzeichen sind ebenfalls durch Markengesetz geschützte Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden.
Der immaterielle Wert einer Marke ist von immenser Bedeutung. So finden teilweise Fusionen und Unternehmensübernahmen nur zu dem Zweck statt, die Rechte an einer Marke zu erlangen. Damit aus einem Namen oder aus einem Produkt eine erfolgreiche Marke entsteht, bedarf es zuvor einer zielgerichteten Werbung, bis die Marke selbst einmal etabliert ist. Zuvor bedarf es allerdings einer Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Neben dem Eintragen und Anmelden einer Marke national, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder international, als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA), stellt die vorherige Markenrecherche nach gleichen oder ähnlichen Marken einen unserer Tätigkeitsbereich dar. Der zuständige Rechtsanwalt verfolgt Verletzungen von Markenrechten und die daraus resultierenden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz für den Mandanten.