Der Pflichtteil und das Pflichtteilsrecht sind eine bedeutende Einschränkung des Erblassers bei letztwilligen Verfügungen. Wird ein naher Angehöriger enterbt oder unzureichend bedacht, kann dieser einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt beauftragen, um diese Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren bzw. geltend zu machen.
Unsere Leistungen:
- Gestaltung testamentarischer Enterbungen
- Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichteilsergänzungsansprüchen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Auskunfts- und Wertermittlungs-ansprüchen enterbter Angehöriger
- Prüfung von Pflichtteilsenziehungsgründen
- Beratung zur erbschaftsteuerreduzierenden Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Korrektur Berliner Testament)
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