Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatung Italienisches Recht
Die Kanzlei Rose & Partner berät und vertritt Mandanten in allen Fragen zum deutschen und italienischen Wirtschaftschaftsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht. Dott. Francesco Senatore, Gründungsgesellschafter unserer Sozietät, ist als deutsch-italienischer Rechtsanwalt in beiden Rechtsordnungen „zu Hause“. Er verfügt über ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Notaren in Deutschland und Italien. In unseren Büros in Deutschland (Hamburg) und Italien (Mailiand) wird er unterstützt von Rechtsanwälten insbesondere für Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Immobilienrecht.
ROSE & PARTNER betreut Unternehmen in Deutschland und Italien mit Geschäftsbeziehungen zum jeweils anderen Land. Unsere Mandanten betreuen wir von der Aufnahme des Geschäftskontakts über die Errichtung von Niederlassungen bis zum Forderungsinkasso. Unser Anspruch ist die rechtlich optimale Vertragsgestaltung in deutscher und italienischer Sprache unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Planung und Abwicklung von Erbfällen mit deutschem und italienischem Bezug. Bei der Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge können wir für unsere Mandanten auf alle Möglichkeiten, die das deutsche und italienische Recht bieten, zurückgreifen.
Eigentümer von Immobilien in Italien oder solchen die es werden wollen unterstützen wir beim Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung bzw. Vererbung von Gewerbe-, Wohn- und Ferienimmobilien in Italien. Hier kann der Makler oder Notar vor Ort die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht ersetzen.
Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über unser Beratungsangebot!