Die vorweggenommene Erbfolge durch eine Schenkung zu Lebzeiten ist ein probates Mittel zur Regelung der Nachfolge. Als Alternative oder Ergänzung zur erbrechtlichen Vermögensübertragung eröffnet sie rechtliche und steuerliche Möglichkeiten. Potentielle Gefahren für die Generation der Schenkenden sollten aber unbedingt vertraglich durch einen Anwalt ausgeschlossen werden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung lebzeitiger Vermögensübertragungen.
- Entwurf von Übergabeverträgen: Wir gestalten Ihren individuellen Übergabevertrag für Ihre Immobilie, Ihr Unternehmen (Betriebsübergabe bzw. Hofübergabe).
- Vermeidung von Schenkungsteuer: Wir nutzen alle dem Rechtsanwalt und Steuerberater zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Durch rechtzeitige Vermögensübertragungen lassen sich zudem der persönliche Freibetrag der Ehefrau und die Freibeträge der Kinder mehrfach ausnutzen, so dass sich langfristig auch die Belastung durch Erbschaftsteuer reduzieren lässt.
- Absicherung des Schenkers: Zentraler Punkt einer jeden unentgeltlichen Vermögensübertragung sollte die Absicherung des Schenkers sein. Wir nutzen für Sie die rechtlich zulässigen Möglichkeiten wie Nießbrauchsrecht, Wohnrecht und Rückforderungsrecht bzw. Rücktrittsrecht. So schützen wir Sie vor bösen Überraschungen und unerwünschten Zugriffen der Schwiegerkinder und sonstigen Störfaktoren.