Die Selbstanzeige bietet dem Täter einer Steuerhinterziehung die Möglichkeit der Vermeidung einer Bestrafung. Die strafbefreiende Wirkung erforder jedoch rechtzeitiges Handeln und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen der Steuerhinterziehung und Selbstanzeige:
- Beratung Straf- und bußgeldbefreiende Selbstanzeige
- Abwägung Chancen & Risiken
- Prüfung der Verfolgbarkeit/Rechtszeitigkeit
- Formulierung der Anzeige
- Sonstige Maßnahmen zur Strafprophylaxe
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