Steuern & Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Für die Besteuerung der Einkünfte von Rentnern gelten eigene Regeln. Pflichten und Befreiungen variieren je nach Einkunftsart - gesetzliche Rente, Beamtenpension, Betriebsrente, Privatrente und sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen.

Wir beraten und vertreten Rentner und Pensionäre in allen Steuerlichen Fragen. Unsere Leistungen:


Allgemeines zur Steuerpflicht für Rentner

Auch Rentner sind mit ihren Einkünften grundsätzlich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben. Bei der gesetzlichen Rente und ähnlichen Verträgen (berufliches Versorgungswerk, Rürup-Vertrag) hängt der steuerfreie Anteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss nur 50% versteuern, danach steigt die Rate bis 2040 auf 100%. Auch für die Pensionen der Beamten gibt es gleitende Versorgungsfreibeträge ab dem Jahr 2005. Bei der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge mit versteuerter Einzahlung während des Berufslebens hängt der steuerfreie Betrag vom Alter beim Rentenbeginn ab. Riester-Verträge und solche betrieblichen Renten mit steuerfreier Einzahlung sind hingegen bei der Auszahlung voll steuerpflichtig.

Die Steuererklärung für Rentner

Neben dem Mantelbogen und der Anlage R (Renten) müssen Rentner und Pensionäre bei der Steuererkälrung je nach Art der Einkünfte z.B. auch die Anlage KAP (Kapitalerträge) oder die Anlage V (Vermietung und Verpachtung). Ohne entsprechende Erklärung berücksichtigt das Finanzamt lediglich Werbungskosten in Höhe der Pauschale von EUR 102. Grundsätzlich sind Belege bei der Steuererklärung beizubringen. Erleichterungen gibt es diesbezüglich bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung via ELSTER (www.elster.de) an das Finanzamt. Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt.