Für die Besteuerung der Einkünfte von Rentnern gelten eigene Regeln. Pflichten und Befreiungen variieren je nach Einkunftsart - gesetzliche Rente, Beamtenpension, Betriebsrente, Privatrente und sonstige Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen.
Wir beraten und vertreten Rentner und Pensionäre in allen Steuerlichen Fragen. Unsere Leistungen:
- Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
- Vertretung bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden
- Rechtsberatung, insbersondere im Steuerrecht, Erbrecht und Vorsorgerecht
- Vertretung und Beratung im Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Schwarzgeld, Selbstanzeige)