Steuerstrafrecht & Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmer, Manager und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der Steuerdelikte und der Wirtschaftskriminalität. Unser Team spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützt Sie dabei professionell und diskret von der vorbeugenden legalen Gestaltung bis zur Vertretung in Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren.

Steuerstrafrecht - Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung

Zu unseren Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht gehört insbesondere auch die Betreuung bis zur strafrechtlichen Vertretung in den folgenden Bereichen:


Eine Vertretung allein durch den eigenen Steuerberater ist nur möglich, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es empfielt sich, stets von Beginn an auf ein interdisziplinäres Team von Spezialisten zu setzen.

Wirtschaftskriminalität - Insolvenz/Bankrott, Betrug, Untreue

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei fokussiert sich unsere weitere Betreuung im Strafrecht auf die nachfolgenden Delikte:

  • Insolvenzverschleppung
  • Verletzung der Anzeigepflicht, Geheimhaltungspflicht, Berichtspflicht
  • Bankrott
  • Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug
  • Bestechung, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
  • Betrug, Untreue 

Kompetenz, Diskretion, Konditionen

Kompetenz: Rose & Partner ist eine interdisziplinäre Kanzlei mit einer streng wirtschafts- und steuerrechtlichen Ausrichtung. Durch die Spezialisierung unserer Berater insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht sowie Strafrecht können wir in allen Bereichen und Abschnitten der Beratung und Vertretung besondere Kompetenz gewährleisten. Aufgrund vielfältiger Erfahrungen in Kanzleien, Banken und sonstigen Unternehmen im In- und Ausland verfügt unser Beraterteam zudem über umfassende wirtschaftliche Kenntnisse über den rein rechtlichen Bereich hinaus.

Diskretion: Unsere Berater sind als Rechtsanwälte und/oder Steuerberater ausnahmslos Berufsgeheimnisträger. Als solche sind Sie nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt (z.B. Zeugnisverweigerungsrecht in Verfahren), sondern auch verpflichtet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich gesetzlich auch auf alle unsere Mitarbeiter.

Konditionen: Unsere Leistungen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht bieten wir auf der Grundlage eines Honorares in Höhe von EUR 230,00/Stunde zzgl. USt an. Unser Anspruch ist auch bei der Vergütung ein größtmögliches Maß an Fairness und Transparenz. Daher bieten wir unseren Mandanten zunächst eine Erstberatung für pauschal EUR 190,00 zzgl. USt an. Im Falle der weiteren Beauftragung können wir dann für den Mandanten einen Kostenrahmen aufzeigen. Diese profitieren im Rahmen der zeitabhängigen Vergütung voll von der hohen Effizienz aufgrund unserer Spezialisierung.