Steuerverkürzung - kleiner Bruder der Steuerhinterziehung

Wird dem Steuerpflichtigen durch die Ermittlungsbehörden vorgeworfen, er habe gesetzeswidrig gehandelt, kann er jedoch glaubhaft darlegen, dass er Steuern nicht vorsätzlich "hinterzogen" hat, sehen die Behörden von einem Steuerhinterziehungsverfahren ab. Indessen schließt sich ein Bußgeldverfahren an, in dessen Mittelpunkt die Ordnungswidrigkeit der Steuerverkürzung steht.

Unseren Mandanten bieten wir auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und im Bußgeldverfahren die folgenden Leistungen:

  • Beratung bei der bußgeldbefreienden Selbstanzeige (Brücke in die Legalität)
  • Vertretung in steuerrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Umfassende Steuerberatung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung

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Was versteht man unter Steuerverkürzung?

Die sog. leichtfertige Steuerverkürzung ist in § 378 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Danach handelt ordnungswidrig, wer leichtfertig durch ein aktives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen eine Steuerverkürzung herbeiführt oder einen sonst nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt. Insoweit besteht eine enge Verwandtschaft zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Die strafrechtlich geahndete Steuerhinterziehung unterscheidet sich von der Ordnungswidrigkeit der Steuerverkürzung vor allem dadurch, dass die Steuerverkürzung bereits bei einer Leichtfertigkeit angenommen wird, während die Anforderungen an eine Steuerhinterziehung höher sind.

Risiken der Entdeckung

Die Risiken der Entdeckung einer Steuerverkürzung gleichen denen der Steuerhinterziehung: Unstimmigkeiten bei Erklärungen und Prüfungen, Datenabgleich, Indeskretionen im privaten oder geschäftlichen Umfeld, Erbschaften oder nationale bzw. internationale Meldepflichten. Näher Infos zu den Entdeckungsrisiken finden Sie auf unserer Seite zur Steuerhinterziehung.

Rechtsfolgen der Steuerverkürzung

Anders als bei der Steuerhinterziehung droht bei der Steuerverkürzung keine Freiheitsstrafe. Nach dem Gesetz muss der Täter jedoch mit einer Geldbuße bis zu EUR 50.000 rechnen. Wie bei der Steuerhinterziehung gilt auch bei der Steuerverkürzung: eine frühzeitige Einschaltung sachkundiger Berater kann schmerzende Folgen für den Steuerpflichtigen vermeiden.