Wird dem Steuerpflichtigen durch die Ermittlungsbehörden vorgeworfen, er habe gesetzeswidrig gehandelt, kann er jedoch glaubhaft darlegen, dass er Steuern nicht vorsätzlich "hinterzogen" hat, sehen die Behörden von einem Steuerhinterziehungsverfahren ab. Indessen schließt sich ein Bußgeldverfahren an, in dessen Mittelpunkt die Ordnungswidrigkeit der Steuerverkürzung steht.
Unseren Mandanten bieten wir auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und im Bußgeldverfahren die folgenden Leistungen:
- Beratung bei der bußgeldbefreienden Selbstanzeige (Brücke in die Legalität)
- Vertretung in steuerrechtlichen Bußgeldverfahren
- Umfassende Steuerberatung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
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