Fehlende Nachfolger und das Bedürfnis zum gemeinnützigen Engagement läßt die Zahl der Stiftungen in Deutschland steigen. Dies gilt nicht nur für die private Vermögensnachfolge sondern auch für die Unternehmensnachfolge. Rechtliche und steuerliche Fragestellungen treten sowohl bei der Gründung als auch bei dem "Betrieb" der Stiftung auf. Rose & Partner berät und vertritt Stiftungsgründer, Stiftungsvorstände und ander Stiftungsorgane in allen Fragen des Stiftungsrechts.
Stiftung & Stiftungsrecht
Errichtung einer Stiftung
- Die Wahl der Rechtsform Stiftung – Abgrenzung zur Familiengesellschaft und anderen Rechtsformen (Abgrenzung zur Familiengesellschaft und anderen Rechtsformen)
- Die Stiftungsgründung zu Lebzeiten und von Todes wegen
- Die gemeinnützige Stiftung
- Die Familienstiftung
- Die unternehmensverbundene Stiftung
Beratung und Vertretung von Stiftungsorganen
- Vorstand & Aufsichtsrat: Pflichten und persönliche Haftung
- Stiftungsvermögen und Vermögensverwaltung
- Rechtsverkehr mit der Stiftungsbehörde
ROSE & PARTNER
Rechtsanwälte . Steuerberater
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
kontakt@rosepartner.de
Tel: 040 - 414 37 59 - 00
Fax: 040 - 414 37 59 - 10
ONLINE-KONTAKTFORMULAR
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