Testamentsvollstreckung, Testamentsvollstrecker

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern.

Unsere Leistungen im Bereich Testamentsvollstreckung:

  • Beratung von Testamentsvollstreckern in allen Rechts- und Steuerfragen
  • Vertretung von Testamentsvollstreckern oder Erben bei Konflikten
  • Prüfung der Zweckmäßigkeit/Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag
  • Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  • Aufzeigen von Alternativen zur Testamentsvollstreckung (z.B. Vollmachten)

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Motive für eine Testamentsvollstreckung

Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird.
Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bewahrt der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung.
Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder gar minderjährig sind.
Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Gatten auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge kann ein geeigneter Testamentsvollstrecker einen Betrieb durch den Generationswechsel führen.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker vertritt weder die Erben noch den Nachlass. Vielmehr ist er Verwalter des Nachlasses und vollstreckt als solcher den letzten Willen des Erblassers.
Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er erfüllt begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und wacht über die Einhaltung von Auflagen. Bei einer Erbengemeinschaft betreibt er die Verteilung unter den Erben. Hierzu stellt er einen Teilungsplan auf und hört die Erben an.
Hat der Erblasser eine Dauervollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über die Abwicklung des Erbfalls hinaus.

Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers

Die Testamentsvollstreckung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die nicht nur rechtliche und wirtschaftliche Fähigkeiten erfordert sondern auch soziale Kompetenz. Insbesondere nicht berufsmäßige Testamentsvollstrecker sollten schon aufgrund des großen Haftungsrisikos unbedingt den Beistand von im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten und gegebenenfalls Steuerberatern suchen.

Kosten der Testamentsvollstreckung

Die Vergütung für die Testamentsvollstreckung kann und sollte vom Erblasser im Testament festgesetzt werden. Nimmt der Testamentsvollstrecker das Amt an, muss er auch die angeordnete Vergütung akzepieren. Fehlt eine Festlegung des Honorars durch den Erblasser, muss sich der Testamentsvollstrecker mit den Erben auf eine Vergütung einigen. Nach dem Gesetz steht ihm eine "angemessene Vergütung" zu. Von der Praxis und der Rechtsprechung werden in der Regel Tabellen herangezogen, nach der sich das Honorar an einem Prozentsatz vom Bruttonachlass orientiert. Möglich ist aber auch eine Zeitgebühr.
Auslagen - wie z.B. die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters - werden dem Testamentsvollstrecker ersetzt, wenn er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Weitere Informationen zur Vergütung des Testamentsvollstreckers