Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Texte, Fotografien, Filme und Musikaufnahmen. Schutz besteht immer dann, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also hinreichend „kreativ“ ist. Ohne dieses Merkmal bleibt ein Werk gemeinfrei, also ungeschützt. Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes.
Im Rahmen unserer urheberrechtlichen Beratung gestalten und prüfen wir insbesondere die folgenden Verträge:
- Autorenvertrag
- Agenturvertrag
- Produktionsvertrag
- Lizenzvertrag
- Künstlervertrag
Außerdem vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Eingriffen in das Urheberrecht:
- Abmahnung bei unautorisierten Veröffentlichungen
- Erwirkung einer Unterlassungserklärung
- Abwehr von Ansprüchen aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung
Wir schützen die Rechte der Inhaber und Verwerter von urheberrechtlich geschützten Werken und unterstützen bei der Lizensierung als auch bei der effizienten Verwertung dieser Rechte. Zudem beraten wir unsere Mandanten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, wenn gesetzgeberische Vorgaben im Bereich des Urheberrechts vorbereitet oder implementiert werden.
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