Vermögensschutz, Schutz vor Gläubigern

Wer unternehmerisch oder freiberuflich tätig ist, muss investieren und Risiken eingehen. Aus solchen Investitionen und unternehmerischen Risiken können Verbindlichkeiten in erheblicher Höhe entstehen, für die unter Umständen eine persönliche Haftung mit dem gesamten Vermögen besteht.

Für diesen Fall kann vorgesorgt werden. Schützen Sie Ihr Vermögen durch optimale Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern. Entziehen Sie möglichen Gläubigern die Zugriffsmöglichkeit auf Ihr Privatvermögen durch die Errichtung einer GmbH oder LL.P. (für Freiberufler). Auch die Verschiebung von Vermögen innerhalb der Familie durch Schenkungen oder güterrechtliche Regelungen kann hier opportun sein. Dabei müssen jedoch unbedingt die Vorschriften des Anfechtungsgesetzes beachtet werden! Damit durch Vermögensverschiebungen keine neuen Risiken entstehen, können dem Übertragenden weitreichende Rückforderungsrechte und Nutzungsrechte vertraglich gesichert werden.

Rose & Partner nutzt alle verfügbaren Instrumente des Vermögensschutzes, insbesondere: