Polnische Anwälte für polnisches Recht

Deutsch-polnische Kanzlei - Beratung im polnischen Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht

Als wirtschaftsrechtlich und international ausgerichtete Kanzlei pflegen wir besondere Beziehungen zu Mandanten in Deutschland und Polen. Insbesondere Unternehmen und vermögende Privatpersonen aus Deutschland und Polen beraten wir in allen Rechtsfragen mit deutsch-polnischem Bezug. Selbstverständlich beraten wir sowohl in deutscher als auch in polnischer Sprache. Aufgrund dieser Zweisprachigkeit und der Kenntnis beider Rechtssysteme und Geschäftskulturen können wir als deutsch-polnische Kanzlei effiziente Unterstützung bei allen grenzüberschreitenden Problemen bieten. Sowohl in Deutschland als auch in Polen verfügen wir über ausgezeichnete Beziehungen zu Unternehmen, Behörden, Notariaten und kooperierenden Kanzleien.

Erstberatung zum Pauschalpreis

Unsere Kooperationspartner in Polen bieten Ihnen eine Erstberatung zum festen Preis von 184,50 Euro an (150 Euro netto + 23% USt). Das Beratungsgespräch kann sowohl per Telefon, Videocall als auch vor Ort wahrgenommen werden. In der Beratung erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Sollte eine weitere Beratung oder Vertretung erforderlich sein, können Sie die Konditionen dafür ebenfalls im Rahmen des Erstgesprächs besprechen. Ihre Kontaktaufnahme mit der Schilderung Ihres Anliegens im Vorfeld der Beratung ist selbstverständlich kostenlos.

1. Polnisches Immobilienrecht

Immobilien gehören sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen häufig zu den wichtigsten Vermögenswerten. Wir beraten im deutschen und polnischen Immobilienrecht und begleiten insbesondere den Kauf und Verkauf von Häusern, Wohnungen, Betriebsgrundstücken und auch land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Polen. Ein polnischer Rechtsanwalt unterstützt Sie darüber hinaus auch bei der Verwaltung von Grundbesitz und bei Rechtsfragen rum die Immobilie bei der Erbschaft oder einer Scheidung.

Ausführliche Informatioenen zum polnischen Immobilienrecht finden Sie auf der folgenden Themenseite:

Ihr Anwalt für polnisches Immobilienrecht

Alle Mandate mit Bezug zum polnischen Immobilienrecht werden von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Adam Kaczko aus Danzig betreut. Der in Polen und Deutschland studierte Anwalt ist ausgewiesener Experte im deutsch-polnischen Recht und spezialisiert auf das polnische Immobilienrecht und Wirtschaftsrecht. Herr Kaczko berät in deutscher und polnischer Sprache. Ein ausführliches Porträt finden Sie hier: Rechtsanwalt Adam Kaczko

Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen telefonisch oder direkt per E-Mail an:

Rechtsanwalt Adam Kaczko, LL.M.

Immobilienrecht in Polen Informationen und Beratung rund um die Immobilie in Polen

2. Polnisches Erbrecht und Familienrecht

In Deutschland lebende Polen, Deutsche mit Wohnsitz in Polen und zahlreiche deutsch-polnische Ehen werfen eine Reihe von Fragen des Erbrechts und Familienrechts auf.

Bei Eheschließungen, Eheverträgen, Scheidungen und Unterhaltszahlungen gibt es zahlreiche - nicht unerhebliche - Unterschiede zwischen dem deutschen und dem polnischen Familienrecht. Die Frage, welches nationale Recht zur Anwwendung kommt, ist daher von großer Bedeutung. Daher benötigen Sie einen Berater, der durch Gestaltung hierauf einfluss nimmt und bei Konflikten die jeweilige Rechtsordnung kennt.

Bei Erbfällen entscheidet der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers (nicht dessen Staatsangehörigkeit) darüber, ob deutsches oder polnisches Erbrecht anzuwenden ist. Wir bieten Ihnen sowohl in Deutschland als auch in Polen die passende Beratung rund um das Erben und Vererben.

Ihr Rechtsanwalt für polnisches Erbrecht & Familienrecht

Alle Mandate mit Bezug zum polnischen Erbrecht und Familienrecht werden von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Lukasz Koterba von der Kanzlei RMS Mianowski Sawicki in Warschau betreut. Er ist ausgewiesener Experte im deutsch-polnischen Rechtsverkehr, spezialisiert auf das Erbrecht und Familienrecht und berät in deutscher und polnischer Sprache. Ein ausführliches Portrait finden Sie hier: Rechtsanwalt Lukasz Koterba

Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen direkt per E-Mail an:

Lukasz Koterba

Ausführliche Informationen zum polnischen Erbrecht und polnischen Familienrecht sowie zu unseren Beratungsleistungen rund um die Themen, Erbschaft, Ehe, Scheidung etc. finden Sie auf unseren entsprechenden Themenseiten:

3. Polnisches Wirtschaftsrecht & Gesellschaftsrecht

Deutsch-polnische Geschäftsbeziehungen bringen Unternehmen aus beiden Staaten zahlreiche Chancen. Gleichzeitig wirft der grenzüberschreitende Rechtsverkehr zahlreiche Fragen auf. Diese betreffen zum Beispiel

  • Rechtliche Unterstützung bei der Anbahnung von Geschäftstätigkeiten in Polen, Begleitung von Kooperationen (auch in Sonderwirtschaftszonen) sowie Investitionsprozessen
  • Kaufrecht, Gewährleistung, Produkthaftung
  • Vertragsgestaltung, Letter of Intent, Vorverträge,
  • Gesellschafts- und Niederlassungsgründungen in Polen
  • Auslandsentsendung, Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
  • Steuerliche Gestaltungen im deutsch-polnischen Kontext
  • Absicherung von unternehmerischen Risiken sowie Forderungssicherung
  • Handelsrecht & Vertriebsrecht: Gestaltungen zum Aufbau von Vertriebsstrukturen in Polen, z.B. durch Handelsvertreter
  • Schutz geistigen Eigentums und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte (polnisches Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht)
  • Prozessuale und außergerichtliche Rechtsdurchsetzung, Forderungsinkasso, Vollstreckung ausländischer Titel

Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater beraten und vertreten Mandanten aus Deutschland und Polen unter anderem in den nachfolgenden Bereichen.  - Diese Zweisprachigkeit sowie die Kenntnis beider Rechtssysteme gewährleisten eine hochqualifizierte Unterstützung bei grenzüberschreitenden Problemen. 

Ausführliche Informationen zum deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht finden Sie auf den folgenden Themenseiten:

Ihr Anwalt für polnisches Wirtschaftsrecht & Gesellschaftsrecht

Alle Mandate mit Bezug zum polnischen Wirtschaftsrecht werden von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Adam Kaczko aus Danzig betreut. Der in Polen und Deutschland studierte Anwalt ist ausgewiesener Experte im deutsch-polnischen Recht und spezialisiert auf das polnische Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Herr Kaczko berät in deutscher und polnischer Sprache. Ein ausführliches Porträt finden Sie hier: Rechtsanwalt Adam Kaczko

Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen telefonisch oder direkt per E-Mail an:

Rechtsanwalt Adam Kaczko, LL.M.

4. Der Rechtsanwalt im deutsch-polnischen Rechtsverkehr

    Um als Rechtsanwalt Unternehmen oder auch Privatpersonen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr effektiv beraten und vertreten zu können, muss über eine fundierte Ausbildung sowohl in Deutschland als auch in Polen verfügen, beide Sprachen perfekt beherrschen und über die erforderliche interkulturelle Kompetenz und Erfahrung verfügen.

    Neben den Unterschieden im materiellen Recht muss der polnische Rechtsanwalt bzw. deutsche Rechtsanwalt, der grenzüberschreitend tätig ist, vor allem auch die Unterschiede in Effizienz und Erschwinglichkeit der Rechtsdurchsetzung kennen. So ist die Durchsetzung von Ansprüchen vor deutschen Gerichten oft effizienter, unbürokratischer und kostengünstiger als vor polnischen Gerichten. Außerdem kennt der polnische Rechtsanwalt vor polnischen Gerichten nicht die persönliche und unkomplizierte Kommunikation "auf Augenhöhe" zwischen Anwälten und Richtern. Sowohl deutsche als auch polnische Akteure im Wirtschaftsverkehr sollten daher stets prüfen, ob sie bei Verträgen die Anwendbarkeit des polnischen Rechts zugunsten des deutschen Rechts ausschließen.

    5. Wirtschaftliche und persönliche Beziehungen

    Seit den Zeiten den polnischen Umbruchs in Polen und der wirtschaftlichen Öffnung des Landes haben sich Polen und Deutschland politisch wie wirtschaftlich angenähert, wie nie zuvor in ihrer beiderseitigen Geschichte. Heute wohnen weit über vier Millionen Polen bzw. Menschen polnischer Abstammung in Deutschland, besonders viele in Städten wie Berlin und Hamburg.

    Für Polen ist Deutschland wirtschaftlich schon lange der wichtigste Handelspartner. Der Warenaustausch zwischen beiden Ländern beträgt heute mehr als 70 Milliarden Euro jährlich. Seit über 25 Jahren ist Polen ein begehrter Investitionsstandort für deutsche Unternehmer. Das Investitionsvolumen betrug bis Ende 2013 insgesamt 20,9 Milliarden Euro. 2012 betrugen die deutschen Direktinvestitionen nach Polen 3,5 Milliarden Euro und damit 85 Prozent der Direktinvestitionen aus der gesamten EU. Bei der Mehrheit der deutschen Investitionen in Polen handelt es sich heute um Neugründungen.

    Zahlreiche deutsche Unternehmer haben bereits in Polen Unternehmen gegründet, um Zugriff auf den dortigen Markt der Arbeitskräfte und Kunden zu erhalten. Und auch immer mehr polnische Unternehmer schauen sehen gute Perspektiven durch ein Engagement bei ihren westlichen Nachbarn.

    Für die deutsche Wirtschaft hat sich Polen zu einem wichtigen Absatzmarkt entwickelt. Darüber hinaus ist Polen für deutsche Unternehmen als Standort für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Bedeutung.

    Auch Deutschland ist für polnische Unternehmen ein bedeutender Standort. Existenzgründer und hoch qualifizierte Fachkräfte aus Polen sind heute in Deutschland gefragt wie nie zuvor. Für polnische Unternehmen zeichnet sich der Standort Deutschland vor allem durch Rechtssicherheit, stabile wirtschaftliche Verhältnisse sowie Krisenresistenz aus. Deutschland bietet damit hervorragende Anreize für Kooperationen und wirtschaftliche Verflechtungen.

    6. FAQ Rechtsanwalt polnisches Recht

    Schnelle Antworten auf häufige Fragen

    Wieviele polnische Rechtsanwälte gibt es?

    In Polen gibt es weniger als 10.000 Rechtsanwälte (adwokaci). Allerdings kennt das polnische Recht auch Rechtsberater (radcy prawni) und Rechtskonsultanten (konsultanci prawni), die ebenfalls in gewissem Umfang rechtsberatend tätig werden dürfen.

    Wir wird man in Polen zum Rechtsanwalt ausgebildet?

    Wie in Deutschland setzt die Zulassung zur Anwaltschaft in Polen einen erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaften und eine mehrjährige praktische Ausbildung in Form eines Referendariats voraus.