Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungErbrecht & Nachfolge Mediation, Konfliktmanagement im Erbfall (Alternative zur anwaltlichen oder gerichtlichen Streitbeilegung)
Der Mediator hat sich als effektive Alternative zum Rechtsanwalt etabliert. Mediatoren und Konfliktmanager führen Konfliktparteien bei rechtlichen, wirtschaftlichen und privaten Auseinandersetzungen schnell zu nachhaltigen Lösungen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob sich Ihr Sachverhalt für ein Mediationsverfahren eignet.
Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Gesellschaftern stehen dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens entgegen und führen oft auch zu einer persönlichen Belastung der Beteiligten. Ein effektives Konfliktmanagement und die eigenverantwortliche Erarbeitung von Lösungen mit Hilfe der Vermittlung eines Mediators ist ein stabiles Fundament für nachhaltige Geschäftsbeziehungen.
Ein ungelöster Konflikt zwischen Mitarbeitern hemmt die Produktivität kann zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. In einem vertraulichen Mediationsverfahren kann ein Mediator mit allen Beteiligten eine konstruktive Konfliktlösung herbeiführen.
Bei der Planung und Abwicklung der Nachfolge im privaten oder betrieblichen Bereich gilt es den Interessen der Beteiligten bestmöglich gerecht zu werden. Insbesondere innerhalb der Familie ist die Mediation ein wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und bei der Beilegung von Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Wer darf als Mediator tätig werden?
Mediator ist keine geschützte Berufsbezeichnung, so dass sich grundsätzlich jeder – unabhängig von seiner Ausbildung oder Qualifikation – Mediator nennen darf. Jedoch sieht das anwaltliche Berufsrecht vor, dass ein Rechtsanwalt sich nur dann als Mediator bezeichnen darf, wenn er durch geeignete Ausbildung hinreichende Kenntnisse des Mediationsverfahrens nachweisen kann (§ 7a BRAO). Die Standards werden von den zuständigen Rechtsanwaltskammern festgesetzt.
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Rose & Partner bietet die Leistung der Mediation – unabhängig vom Gegenstandswert – ab einem Stundensatz in Höhe von EUR 200,00 zzgl. USt an. Der Gesamtaufwand des Verfahrens beträgt typischerweise zwischen 8 und 20 Stunden. Die Kosten werden je nach Absprache zwischen den Parteien aufgeteilt.Zum Vergleich: Eine gerichtliche Auseinandersetzung bei einem Gegenstandswert von z.B. EUR 100.000,00 kostet die Parteien gemeinsam in der Regel bereits in der ersten Instanz mehr als EUR 10.000,00.