Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungErbrecht & Nachfolge Pflichtteil & Enterbung (Beratung und Vertretung)

Pflichtteil & Enterbung

Der Pflichtteil und das Pflichtteilsrecht sind eine bedeutende Einschränkung des Erblassers bei letztwilligen Verfügungen. Wird ein naher Angehöriger enterbt oder unzureichend bedacht, kann dieser einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt beauftragen, um diese Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren bzw. geltend zu machen.

Unsere Leistungen:

  • Gestaltung testamentarischer Enterbungen
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichteilsergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Auskunfts- und Wertermittlungs-ansprüchen enterbter Angehöriger
  • Prüfung von Pflichtteilsenziehungsgründen
  • Beratung zur erbschaftsteuerreduzierenden Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Korrektur Berliner Testament)

Enterbung durch Testament

Um einen gesetzlichen Erben als "auszuschalten", muss eine entsprechende letztwillige Verfügung in einem Testament oder Erbvertrag niedergeschrieben werden. Den nächsten Angehörigen wie Ehegatten und Kindern wird jedoch ein Pflichtteil gewährt. Sie haben gegen den oder die Erben Anspruch auf eine Geldzahlung, die wirtschaftlich der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht. Nur selten und in ganz engen Grenzen ist auch eine Entziehung dieses Pflichtteils möglich.

Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen

Durch rechtzeitige Gestaltung der Nachfolge lassen sich Pflichtteilsansprüche reduzieren. Eine Aushöhlung des Nachlasses und damit des Pflichtteils durch lebzeitigen Schenkungen bedarf der besonderen Vorsicht, insbesondere wenn Immobilien verschenkt werden und Nutzungs- oder Rückforderungsrechte zur Absicherung des Schenkers vereinbart werden sollen. Bei falscher und nicht rechtzeitiger Gestaltung drohen Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Vertretung Pflichtteilsberechtigter und Enterbter

Wenn Sie selbst enterbt wurden oder Sie der Ansicht sind, nicht ausreichend am Nachlass teilzuhaben, prüfen wir, ob Ihnen ein Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zusteht und wie hoch er beziffert ist. Ihre Ansprüche aus dem Pflichtteil (Auskunftsanspruch, Wertermittlungs-anspruch, Zahlungsanspruch) Ansprüche setzen wir außergerichtlich oder gerichtlich für Sie durch.

Enterbung zum Schutz vor Gläubigern

Vererbtes Vermögen weckt begehrlichkeiten von Gläubigern der Erben oder Vermächtnisnehmern. Hier kann mit einer rechtzeitigen Gestaltung vorgebeugt werden. Auch Pflichtteilsansprüche müssen geschützt werden. In der Insolvenz gelten eigene Regeln. So muss z.B. in der Verbraucherinsolvenz geerbtes Vermägen zur Hälfte an den Treuhänder heruasgegeben werden.

Pflichtteilsrechtsreform

Das Pflichtteilsrecht ist derzeit im Wandel. Wir beraten Sie, welche Möglichkeiten die Reform des Pflichtteilsrechts für Sie bringt. So sollen z.B. Schenkungen zu Lebzeiten nicht erst nach 10 Jahren aus dem für den Pflichtteil relevanten Nachlass fallen, sondern bereits früher.