Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungErbrecht & Nachfolge Patientenverfügung
Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit z.B. aufgrund einer Demenz oder als Folge eines Unfalls (Koma) oder Schlaganfalls gibt es eine Vielzahl von Personen, die über das "Ob" und "Wie" einer medizinischen Behandlung und Pflege entscheiden: Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte, gerichtlich bestellte Betreuer oder das Vormundschaftsgericht.
Geben Sie diesen Personen rechtzeitig verbindliche Anweisungen für einen solchen Krisenfall. Die Patientenverfügung (auch Patiententestament genannt) enthält solche Anweisungen. Sie gilt den Fall, dass der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann und bezieht sich sowohl auf medizinische Maßnahmen und Eingriffe als auch auf Fragen der Pflege.
Nach der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung muss der Patientenwille auch dann umgesetzt werden, wenn die Erkrankung noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat.
Die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung sind wie folgt:
Wer Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für seine Patientenverfügung will, sollte daher unbedingt Beratung von einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen und mit diesem eine individuelle Erklärung errichten.
Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Abfassung einer Patientenverfügung. Auch bei den anderen Instrumenten der Vorsorge, wie z.B. Vorsorgevollmacht oder Testament, können Sie auf unser Wissen und unsere Erfahrung vertrauen.