Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungGesellschaftsrecht & M&A Aktienrecht

Aktienrecht

Die Beratung im Aktienrecht gehört zu den Expertisen unserer Kanzlei. Zu unseren Mandanten zählen Aktiengesellschaften, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. Die Bearbeitung aktienrechtlicher Mandate erfolgt bei uns durch Rechtsanwalt Dr. Jänig (Leiter der Niederlassung Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Schiemzik (Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, Niederlassung Hamburg).

Unsere Dienstleistungen im Aktienrecht

  • Gründung von Aktiengesellschaften
  • Beratung und Vertretung von Vorständen und Aufsichtsräten (Rechte, Pflichten, Haftung)
  • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
  • Abwehr bzw. Initiierung von Aktionärsklagen
  • Beratung im Konzernrecht
  • Steuerliche Beratung von Aktiengesellschaften und Aktionären

Wichtige Bereiche im Aktienrecht

Trotz der steigenden Beliebtheit der Aktiengesellschaft als Rechtsform für Unternehmen ist das Aktienrecht noch immer eine Spezialmaterie, die vom beratenden Rechtsanwalt große gesellschaftsrechtliche sowie wirtschaftliche und steuerliche Kompetenz verlangt. ROSE & PARTNER begleitet Sie mit qualifizierten Rechtsanwälten und Steuerberatern in allen Fragen des Aktienrechts.

Wesen der Aktiengesellschaft, Vergleich mit der GmbH

Die Aktiengesellschaft (AG) ist als börsenfähige Kapitalgesellschaft grundsätzlich kapitalmarktorientiert, auch wenn nur ein vergleichsweise geringer Anteil der AGs tatsächlich an der Börse gelistet ist. Attraktiv sind die kleinteilige Stückelung und die hohe Fungibilität des Kapitals. Wie auch bei der GmbH gibt es grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter (Aktionäre). Zwingend ist eine dreigliedrige Struktur der Organisation mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Im Vergleich zur GmbH ist die Geschäftsführung (Vorstand) unabhängiger; zudem gibt es strengere Kapitalerhaltungsregeln.

Gründung der Aktiengesellschaft

Die Gestaltungsmöglichkeiten für die Satzung der AG sind im Vergleich zur GmbH eingeschränkt ("Satzungsstrenge"). Der beratende Rechtsanwalt ist daher in besonderem Maße gefordert, die sich bietenden Möglichkeiten des Aktienrechts bei der Gestaltung optimal auszunutzen. Das Aktienrecht sieht im Normalfall eine Bargründung vor; möglich ist aber auch eine Sachgründung, bei der Aktien gegen eine Sacheinlage übernommen werden. Nach entsprechender Prüfung durch den beauftragten Rechtsanwalt und Steuerberater wird ein Gründungsprotokoll notariell beurkundet und ein Gründungsbericht aufgestellt. Nach der Gründungsprüfung durch die Verwaltung erfolgt die Anmeldung der Aktiengesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister.

Der Vorstand

Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft gerichtlich und außergerichtlich und hat die Geschäftsführung inne. Er ist dabei keinerlei Weisung unterworfen, insbesondere nicht seitens der Hauptversammlung - also der Aktionäre - oder seitens des Aufsichtsrates. Als organschaftlicher Vertreter ist der Vorstand Träger einer Vielzahl von Rechten und Pflichten. Die Beratung von Vorstandsmitgliedern, insbesondere in Fragen der Haftung, ist daher für unsere Rechtsanwälte ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Aktienrecht.

Einen ausführlichen Leitfaden zu den Rechten und Pflichten des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Jänig (Leiter der Kanzleiniederlassung Berlin) finden Sie hier: Rechte & Pflichten des AG-Vorstandes

Der Aufsichtsrat

Hauptfunktion des Aufsichtsrates ist die Überwachung. Den Vorstand hat der Aufsichtsrat zu bestellen, abzuberufen und zu beraten. Ein Grundsatz im Verhältnis der Aufsichtsratsmitglieder untereinander ist die Gleichheit. Alle Aufsichtsratsmitglieder, egal ob als Vertreter der Aktionäre oder als solcher der Belegschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten. Wir beraten Aufsichtsratsmitglieder insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Informations- und Mitwirkungsrechte nach dem Aktienrecht sowie in Haftungsfragen und Vergütungsangelegenheiten.

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist die Stimme der Anteilseigner. Sie wird vom Vorstand einberufen und handelt durch Beschlüsse. Hauptversammlungen sollten regelmäßig von einem Rechtsanwalt vorbereitet werden, wobei das diesbezügliche Mandat vom Vorstand zu erteilen ist. Aktienrechtliche Konflikte die gegebenenfalls zu Aktionärsklagen führen, können insbesondere im Anschluss an eine Hauptversammlung entstehen. Unsere Kanzlei berät umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um die Hauptversammlung der AG.

 

Ansprechpartner Hamburg

Dr. Boris Jan Schiemzik
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht

ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 - 0
Fax: 040 / 414 37 59 - 10

schiemzik@rosepartner.de

Ansprechpartner Berlin

Dr. Ronny Jänig, LL.M.
Rechtsanwalt

ROSE & PARTNER LLP.
Potsdamer Platz 11
10785 Berlin

Tel: 030 / 2589-5069
Fax: 030 / 2589-4169

jaenig@rosepartner.de