Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungGesellschaftsrecht & M&A Wettbewerbsverbot
Die Abwanderung wichtiger Mitarbeiter versuchen Unternehmen durch enge Wettbewerbsverbote zu verhindern. Aus diesem Grund spielt das Wettbewerbsverbot im deutschen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht eine große praktische Rolle. Im Gesellschaftsrecht sind Wettbewerbsverbote teilweise gesetzlich geregelt (z.B. § 112 HGB), teilweise werden sie für Geschäftsführer und Gesellschafter aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht abgeleitet. Im Arbeitsrecht folgt aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht, dass der Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers zu unterlassen hat. Für kaufmännische Angestellte findet sich dieser Grundsatz gesetzlich geregelt in § 60 HGB. Grundsätzlich wird zwischen vertraglichem und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot unterschieden.