Unternehmenskauf

Beratung: Unternehmenskauf, Firmenkauf & Beteiligungskauf

Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht beraten und vertreten unsere M&A-Anwälte Sie als Käufer (Buy Side) beim Kauf eines Unternehmens und einer Unternehmensbeteiligung. Am Anfang der Unternehmensübernahme steht die Planung, welche die Bestimmung der Transaktionsziele und der Transaktionsstruktur umfasst. Bei jedem Unternehmens- und Beteiligungskauf erfolgt eine Risikoprüfung, die von der Verhandlung und Vertragsgestaltung begleitet wird.

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Unsere Anwalts-Expertise beim Unternehmenskauf

Bei ROSE & PARTNER begleitet Sie ein Team spezialisierter Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerberater in allen Stadien des Kaufs eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung:

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

1. Informationen und Hintergründe zum Unternehmenskauf

In der Wirtschaftspraxis sind beim Firmenkauf grundsätzlich zwei verschiedene Käufer-Typen zu unterscheiden. Beim Erwerb einer Finanzbeteiligung agiert der Finanzinvestor und beim Kauf einer unternehmerischen Beteiligungder strategische Investor.

Häufig spielt die Rechtsform des Zielunternehmens für den Firmenkäufer (GmbH, AG, GbR, KG oder GmbH & Co. KG) im ersten Schritt nur eine untergeordnete Rolle.

2. Interessenlage des Käufers beim Unternehmenskauf

Ziel von Finanzinvestoren ist grundsätzlich die Realisierung möglichst hoher, risikoadäquater Gewinne bei der späteren Desinvestition. Dazu entwickeln Finanzinvestoren eine Exit-Strategie, an dessen Ende ein gewinnträchtiger Börsengang des übernommenen Unternehmens oder eine lukrative Veräußerung, beispielsweise an einen industriellen Partner, steht.

Der strategische Investor will mit seiner unternehmerischen Beteiligung meist Synergieeffekte und Diversifikationen, d.h. eine horizontale oder vertikale Produkterweiterung eines Konzerns, erreichen. Ziele können aber auch die Verringerung von Abhängigkeiten oder der Erwerb neuer Technologien, Patente oder Forschungsergebnisse sein. Beabsichtigt ist in aller Regel der günstige Einkauf von Marken, Spezial-Know-how bzw. technischem Sachverstand. Oft ist auch der Zugang zu unerschlossenen Märkten oder der Erwerb eines hoch qualifizierten Managements beabsichtigt.

Bei allen Erwerbern müssen frühzeitig im Erwerbsprozess die Transaktionsziele definiert werden. Bereits in diesem Stadium müssen Aspekte wie zum Beispiel die Höhe des späteren Kaufpreises, Garantien und Haftung, Weiterbeschäftigung von Geschäftsleitern, Führungskräfte und Personal, Wettbewerbsverbote des Verkäufers etc. beachtet werden. Im Zusammenhang der Entwicklung der Transaktionsziele sind insbesondere auch steuerrechtliche Themen zu beachten. Der Käufer beabsichtigt regelmäßig, nicht nur einen möglichst niedrigen Kaufpreis zu zahlen, sondern den Kaufpreis möglichst schnell auch steuermindernd geltend zu machen.

Perspektivwechsel beim Verkauf Speziell zum Unternehmensverkauf aus Sicht des Verkäufers

3. Formen des Unternehmenskaufs

Der Unternehmenskauf erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines ausführlichen Kaufvertrages. Je nach Interessenlage des Unternehmenserwerbers wird der Unternehmenskauf im Wege eines sog. Share Deals (Kauf der Gesellschaftsanteile) oder eines Asset Deals (Übernahme des Betriebs durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände) durchgeführt. Ein Asset Deal kommt vor allem dann in Betracht, wenn nur ein Teil bzw. eine Sparte eines Unternehmens erworben werden soll und keine oder nur bestimmte Verbindlichkeiten zu übernehmen sind.

Schließlich kann ein Asset Deal vom Käufer auch aus steuerlichen Überlegungen heraus bevorzugt werden, da der Erwerb eines Betriebs im Wege der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern Abschreibevolumen generieren kann. Steuerliche Gestaltungen spielen beim Firmenkauf eine große Rolle und sollten weit im Vorfeld der Unternehmensübernahme sorgfältig geplant werden.

Besteuerung des Unternehmenskaufs Informationen zur steuerlichen Lage

Abhängig von der Frage, ob der Unternehmenskauf im Wege eines Asset Deals oder Share Deals erfolgt, sind die Regelungen des Kaufvertrags unterschiedlich zu gestalten: Aus vertraglicher Sicht ergeben sich beispielsweise Unterschiede bei der Gestaltung der Garantieregelungen und Haftungsbeschränkungen.

Bei einem Asset Deal werden im Kaufvertrag für Verbindlichkeiten und Rechtsbeziehungen zu Dritten, die dem Unternehmenskauf und einer Vertragsübernahme durch den Käufer nicht ausdrücklich zustimmen, gesonderte Regelungen getroffen. Unabhängig davon ist es sowohl beim Anteilserwerb als auch beim Erwerb einzelner Vermögensgegenstände notwendig, die einzelnen Vertragsbeziehungen und Vermögensgegenstände des zu übertragenden Unternehmens zu überprüfen.

GmbH-Kauf (Checkliste Unternehmenskauf)

In diesem Video finden Sie einen Überblick zum Kauf einer GmbH, der die rechtlichen und steuerlich Aspekte hervorhebt. Der Kaufinteressent erhält hier die wichtigsten Details zum Ablauf des Unternehmenskaufs.

4. Due Diligence-Prüfung beim Firmenkauf

Bei einem Verkauf eines Unternehmens verfügt grundsätzlich nur der Verkäufer über wichtige Informationen betreffend den Unternehmenswert, Risiken und die zukünftige Ertragslage des Unternehmens. Der Käufer ist meist ungleich schlechter informiert. Zusätzlich ist der Verkäufer geneigt, nur positive Informationen, die den Kaufpreis erhöhen können, zur Verfügung zu stellen und negative Informationen zu verschweigen bzw. selektiv preiszugeben. Die Wirtschaftspraxis zeigt, dass Verkäufer nur selten im Nachhinein mit teuren Schadensersatzklagen wegen der Weitergabe falscher Informationen konfrontiert werden.

Mit der sogenannten Due-Diligence-Prüfung soll das typischerweise vorliegende Informationsmanko aufseiten des Käufers beseitigt werden. Im Rahmen eines Due-Diligence-Verfahrens wird dem Käufer eine detaillierte und systematische Analyse der Unternehmensdaten ermöglicht. Dagegen kann der Verkäufer durch die Offenlegung von Informationen, insbesondere wertbildenden Faktoren und juristisch relevanten Daten, sein Haftungsrisiko reduzieren. Durch die Due- Diligence wird also aus Perspektive des Käufers eine Risiko- und Wertermittlung sowie eine Beweissicherung ermöglicht.

Der Käufer kann sich über den Wert und die Risiken des zu kaufenden Unternehmens nur dann ein geschlossenes Bild machen, wenn er die betriebswirtschaftlichen, marktrelevanten, steuerlichen und juristischen Rahmenbedingungen untersucht und richtig interpretiert. Dabei sind im Rahmen der juristischen Prüfung (Legal-Due-Diligence) oftmals Fragen aus folgenden Bereichen zu beantworten und durch den Kaufvertrag zu regeln:

Ausführlich zur Unternehmensbewertung und Anteilsbewertungund der Überleitung vom Enterprise Value zum Equity Value.

Unternehmensbewertung durch unseren Experten!

Die Unternehmensbewertung zur Ermittlung des Kaufpreises übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als Bewertungsexperte arbeitet er eng mit unseren Anwälten im Gesellschaftsrecht zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von rechtlichen Themen beauftragen (stuermer@rosepartner.de).

Indikative Unternehmensbewertungen bieten wir ab 5.000 EUR zzgl. USt. an.

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5. Haftungsreduzierung beim Unternehmenskauf (GmbH)

Käufer von GmbH-Geschäftsanteilen gehen in aller Regel davon aus, dass sie erst ab dem Erwerbszeitpunkt rechtliche und wirtschaftliche Risiken der erworbenen Gesellschaft tragen. Allerdings ist in § 16 Abs. 2 GmbHG vorgesehen, dass der Anteilserwerber neben dem Anteilsverkäufer gesamtschuldnerisch gegenüber der GmbH auch für solche Einlageverpflichtungen, die vor dem Anteilserwerb begründet wurden und beim Anteilserwerb noch rückständig sind, haftet. Für diese Haftung ist unerheblich, ob der Erwerber Kenntnis oder keine Kenntnis von den rückständigen Eigeneinlageverpflichtungen des Verkäufers hatte. Nach der herrschenden Auffassung sind die rückständigen Eigeneinlageverpflichtungen sehr weit zu fassen. Der Anteilskäufer kann z.B. in folgenden Fällen haften:

Unternehmensverkauf
  • ausstehende, nicht geleistete Stammeinlagen;
  • Bestehen von Differenzhaftungsansprüchen gegen den Verkäufer nach § 9 GmbHG;
  • Bestehen einer Unterbilanzhaftung des Verkäufers, die sich aus Nachschussregelungen gemäß §§ 26 ff. GmbHG ergibt (Einzahlungspflichten und Nebenleistungspflichten);
  • Ausfallhaftung nach §§ 22, 24, 28 und 31 Abs. 3 GmbHG;
  • Haftung für die Verletzung von Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, z.B. infolge verbotener Rückzahlungen entgegen §§ 30, 31 Abs. 1 GmbHG.

Einen absoluten Schutz vor diesen durch den Käufer zu übernehmenden Risiken gibt es nicht. Eine Legal-Due-Diligence ermöglicht es aber, die Risiken näher zu analysieren und mögliche Probleme und Haftungsrisiken im Detail zu untersuchen. Um das eigene Vermögen des Käufers zu schützen, kann es opportun sein, die GmbH-Beteiligung einschließlich der möglicherweise bestehenden Haftungsrisiken nur mittelbar über eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft mit Haftungsbegrenzung zu erwerben. Sollte ein Haftungsverdacht mit hohen finanziellen Risiken bestehen, bieten sich Präventivmaßnahmen durch vertragliche, tatsächliche und wirtschaftliche Sicherungsinstrumente an.

6. Unternehmenskauf: Beratung des Käufers

Ein Unternehmenskauf bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Erst nach Zurverfügungstellung und Auswertung der notwendigen Informationen kann ein Käufer überhaupt in die Vertragsverhandlungen einsteigen.

Anwälte unterstützen den Käufer eines Unternehmens, indem sie seine Interessen bei der Vorbereitung der Unternehmenstransaktion, zum Beispiel der Prüfung des vom Käufer übergebenen Unternehmensexposés, bei der Prüfung des Letter of Intent oder bei der Vornahme der Due-Diligence in deutscher und englischer Sprache wahrnehmen.

Eine professionelle Beratung durch Anwälte und Steuerberater schon in der Vorbereitungsphase erspart dem Käufer eines Unternehmens oftmals hohe Kosten. Bereits in der Vorbereitungsphase gilt es, die Haftungsrisiken des Käufers (zum Beispiel bei der Gestaltung der Vertraulichkeitsvereinbarungen oder durch einen Abbruch der Vertragsverhandlungen) zu reduzieren sowie die Informationsgewinnung in professioneller Weise zu forcieren.

Selbstverständlich gehört auch die Ausarbeitung und Verhandlung des Kaufvertrages in die Hände einer spezialisierten Wirtschaftskanzlei. Dabei ist die Justierung der vielfältigen juristischen Stellschrauben genauso wichtig wie der vom Fachanwalt für Steuerrecht bzw. Steuerberater zu entwickelnde steueroptimierte Erwerbsvorgang.

Transaktionsbegleitende Kanzleien sollten darüber hinaus auch die Interessen des Käufers in der nachvertraglichen Phase wahrnehmen (M&A Litigation), zum Beispiel wenn sich vertragliche Garantien und Zusicherungen im Nachgang der Transaktion als falsch erweisen und auf dieser Grundlage Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen sind. Schließlich kann auch der Abschluss einer M&A-Versicherung als Absicherung des Beteiligungskaufs ein Thema der Beratung sein. Ausführlich dazu hier: M&A-Versicherung

Wenn Sie einen Kauf eines Unternehmens beabsichtigen und Fragen zum Kaufprozess haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in unseren Büros in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt jederzeit zur Verfügung.

7. Streit nach dem Unternehmenskauf (Post-M&A-Streit)

Streitigkeiten entstehen häufig, wenn der Unternehmensverkäufer nach Vollzug der Transaktion noch als leitender Angestellter oder Geschäftsführer im Unternehmen bleibt. Wenn Streit entbrennt, kommt es schnell zu Freistellungen, Kündigungen und sogar Hausverboten. Typische Konfliktfelder sind zudem sogenannte Kaufpreisanpassungsklauseln sowie vertragliche Garantien. Weiter geradezu klassisch sind Post M&A-Streitigkeiten im Zusammenhang mit nachgelagerten Kaufpreiszahlungen (sogenannte „Earn-Outs“).

Besonders hoch her geht es schließlich immer dann, wenn der Vorwurf der arglistigen Täuschung oder gar des Betruges durch den Verkäufer im Raum steht. Hier droht dem Verkäufer neben hohen Schadensersatzforderungen sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Eine gute rechtliche Verteidigung ist hier essentiell.

Post-M&A-Streit Nähere Informationen zu Auseinandersetzungen nach den Unternehmensverkauf

8. Q&A Unternehmenskauf, Beratung, M&A-Anwalt

Hier finden Sie kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Unternehmenskauf und der Rolle des M&A-Anwalts.

Wie wird ein Unternehmen gekauft?

Ein Unternehmen wird auf der Grundlage eines Unternehmenskaufvertrags gekauft. Der Unternehmenskaufvertrag ist meist sehr umfassend und bedarf in bestimmten Situationen der notariellen Beurkundung (zum Beispiel beim GmbH-Kauf, § 15 GmbHG).

Wie ist der Ablauf eines Unternehmenskaufs?

Der Ablauf beginnt meist mit dem Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Danach analysiert der Käufer alle wichtigen Unternehmensdaten (Due Diligence-Verfahren) und bewertet das Unternehmen (Unternehmensbewertung). Nach den Vertragsverhandlungen stimmen Käufer und Verkäufer den Unternehmenskaufvertrag ab, der die Unternehmensübernahme genau regelt.

Gibt es einen Anwalt für Unternehmenskäufe?

Es gibt Rechtsanwälte, die auf Unternehmenskäufe, Unternehmensverkäufe und M&A-Transaktionen spezialisiert sind. Oftmals nennen sich diese Transaktionsberater M&A-Anwälte.

Wie ist der Ansatz des M&A-Anwalts?

Der M&A-Anwalt betreut vorwiegend M&A-Transaktionen, wie zum Beispiel Beteiligungs-, Unternehmenskäufe und Umwandlungen. Sehr oft verfügt der M&A-Anwalt auch über den Titel Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Der M&A-Anwalt begreift den Unternehmenskauf als einen Prozess und geht meist systematisch in Form von Checklisten vor.

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