Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungGesellschaftsrecht & M&A Firmenkauf und Kauf von Unternehmensbeteiligungen
Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder einer Beteiligung. Unsere Beratung erfasst alle rechtlichen und steuerlichen Fragen.
In der Wirtschaftspraxis kann ein Unternehmenserwerb grundsätzlich zwei unterschiedliche Charakterzüge aufweisen: der Erwerb einer Finanzbeteiligung (Akteur: Finanzinvestor) oder einer unternehmerischen Beteiligung (Akteur: strategischer Investor). Häufig spielt die Rechtsform des Zielunternehmens für den Firmenerwerber (GmbH, AG, GbR, KG oder GmbH & Co. KG) nur eine untergeordnete Rolle.
Die Finanzinvestoren erstreben möglichst hohe, risikoadäquate Gewinne bei der späteren Desinvestition. Der Finanzinvestor entwickelt eine Exit-Strategie, an dessen Ende ein gewinnträchtiger Börsengang des übernommenen Unternehmens oder eine lukrative Veräußerung an einen industriellen Partner steht.
Der strategische Investor will mit seiner unternehmerischen Beteiligung meist Synergieeffekte und Diversifikationen erreichen. Beabsichtigt ist in aller Regel der günstige Einkauf von Marken, Spezial-Know-how, technische Entwicklungen und Patenten. Oft ist auch der Zugang zu unerschlossenen Märkten oder der Erwerb eines hoch qualifizierten Managements beabsichtigt.
(Speziell zum Firmenverkauf aus der Sicht des Verkäufers).
Der Firmenkauf erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage eines ausführlichen Kaufvertrages.Je nach Interessenlage des Unternehmenserwerbers wird der Unternehmenskauf im Wege eines sog. Share Deals (Kauf der Gesellschaftsanteile) oder eins Asset Deals (Erwerb einzelner Vermögensgegenstände) durchgeführt. Dabei kommt ein Asset Deal vor allem dann in Betracht, wenn nur ein Teil des Unternehmens erworben werden soll, keine oder nur bestimmte Verbindlichkeiten zu übernehmen sind. Schließlich wird der Asset Deal aus steuerlichen Überlegungen heraus bevorzugt.
Abhängig von der Frage, ob der Firmenkauf im Wege des Asset Deals oder Share Deals erfolgt, ergeben sich juristische Unterschiede für die Regelungen des Kaufvertrags: Aus vertraglicher Sicht gibt es Unterschiede bei der Regelung der Gewährleistungsklauseln. Im Kaufvertrag werden beim Asset Deal Verbindlichkeiten und Rechtsbeziehungen zu Dritten, die dem Firmenkauf nicht zustimmen, speziell geregelt. Dagegen wird man sowohl beim Anteilserwerb als auch beim Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände die einzelnen Vertragsbeziehungen und Vermögensgegenstände des zu übertragenden Unternehmens prüfen müssen.
Der Verkäufer verfügt über wichtige Informationen betreffend den Wert und die zukünftige Ertragslage des Unternehmens. Der Käufer ist in aller Regel ungleich schlechter informiert. Der Verkäufer wird geneigt sein, positive Informationen, die den Kaufpreis erhöhen können, preis zu geben und negative Informationen zu verschweigen. Die Wirtschaftspraxis zeigt, dass der Verkäufer nur selten im Nachhinein mit Schadensersatzansprüchen wegen falscher Informationen rechnen muss, da sich Ursache und Schaden schwierig beweisen lassen.
Mit der sog. Due Diligence soll das typischerweise vorliegende Informationsmanko beim Käufer beseitigt werden. Mit dem Due Deligence-Verfahren wird dem Käufer eine detaillierte und systematische Analyse der Unternehmensdaten ermöglicht. Dagegen kann der Verkäufer durch die Offenlegung von wert bildenden und juristisch relevanten Daten seine Haftungsgefahren reduzieren. Der Due Diligence kommt also eine Gewährleistungsfunktion zu. Darüber hinaus wird eine Risiko- und Wertermittlung sowie eine Beweissicherung ermöglicht.
Der Käufer kann sich über den Wert und die Risiken des zu kaufenden Unternehmens nur dann ein geschlossenes Bild machen, wenn er die betriebswirtschaftlichen, marktrelevanten, steuerlichen und juristischen Rahmenbedingungen untersucht und richtig interpretiert. Dabei sind im Rahmen der juristischen Prüfung (Legal Due Diligence) oft Fragen aus folgenden Bereichen zu beantworten und durch den Kaufvertrag zu regeln:
Ausführlich zur Unternehmensbewertung und Anteilsbewertung
Der Firmenkauf bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Erst mit den notwendig gewonnenen Informationen kann der Käufer in die Vertragsverhandlungen einsteigen.
Wir unterstützen den Käufer des Unternehmens, in dem wir bereits seine Interessen bei der Vorbereitung der Unternehmenstransaktion, wie z.B. der Prüfung des vom Käufer übergebenen Unternehmensexposés, Prüfung des Letter of Intent, Vornahme der Due Deligence in deutscher und englischer Sprache, wahrnehmen. Eine professionelle Beratung in der Vorbereitungsphase erspart dem Firmenkäufer oftmals hohe Kosten. Unterdessen gilt es in der Vorbereitungsphase die Haftungsrisiken des Käufers (z.B. bei Vertraulichkeitsvereinbarungen, Abbruch von Vertragsverhandlungen) zu reduzieren sowie die Informationsgewinnung in professioneller Weise zu forcieren.
Schließlich unterstützen wir den Käufer bei der Ausarbeitung und Verhandlung des Kaufvertrages. Dabei ist die Justierung der vielfältigen juristischen Stellschrauben genau so wichtig wie der von uns zu entwickelnde steueroptimierte Erwerbvorgang.
Wir nehmen auch die Interessen des Käufers in der nachvertraglichen Phase wahr, z.B., wenn etwaige vertragliche Garantien und Zusicherungen sich als falsch erweisen und Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen sind.