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Domainrecht

Domainnamen sind für Unternehmen bei der Einführung neuer Produkte und bei der Gründung eines Unternehmens ein äußerst wertvolles Wirtschaftsgut. Kaum eine Geschäftsidee oder ein Produkt wird sich angesichts des starken Wettbewerbs ohne die entsprechende Domain etablieren können. Allerdings darf nicht jede freie Domain von Unternehmen registriert werden. Vielfach werden Rechter Dritter in Form von Markenrechten, Unternehmenskennzeichen oder Namensrechte verletzt oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Deswegen sollte man sich möglichst vor der Registrierung in rechtlicher Hinsicht absichern und klären, ob eine Registrierung eines Domainnamens bei der DENIC gegen Rechte Dritter verstößt. Insbesondere werden von uns die folgenden Beratungsfelder im Domainrecht umfasst:

  • Domainvergaberecht (Beratung und Durchführung im Zusammenhang mit der Vergabe von Domains)
  • Domainnamensrecht (Marken- und namensrechtliche Absicherung von Domainnamen, Kollisionsverfahren)
  • Domainlizensierung (Vertragsgestaltung beim An- und Verkauf von Domains)
  • Domainverfahren (Beratung und ggf. Durchführung von Domain-Abmahnungen, Gerichts- oder Schiedsverfahren)

Ansprechpartner

Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

ROSE & PARTNER LLP:

Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 - 0
Fax: 040 / 414 37 59 - 10

fleischer@rosepartner.de