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Patentrecht

Innovation ist einer der stärksten Motoren der modernen Wirtschaft und somit unabdingbar für jedes Unternehmen. Daher kommt dem Technologietransfer für technologie- und wissensbasierte Unternehmen und auch in traditionellen Branchen zu.

Unser Leistungsspektrum im Bereich technischer Schutzrechte für Sie:

 

  • Patentanmeldung
  • Patentlizenzverträge (Entwurf und Überprüfung)
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge (Entwurf und Gestaltung)
  • Patentverletzungsverfahren (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Gebrauchsmusterrecht (Begleitung bei Anmeldung und Verletzungsverfahren)
  • Arbeitnehmererfindungsrecht


Erfindung, Patent, Schutz

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes technisches, gewerbliches Schutzrecht, welches seinem Inhaber ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent verteilt seinem Inhaber das Recht, anderen zu untersagen, seine patentierte Erfindung zu verwenden, d.h. ein geschütztes Ereignis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen bzw. ein geschütztes Verfahren anzuwenden. Die Schutzwirkung deutscher Patente ist dabei auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Es gilt das sog. Territorialprinzip.

Wenn der Erfinder ein Patent erhalten will, so muss er die technische Erfindung beim Deutschen Patentamt anmelden. Patentschutz entsteht demnach nicht schon dadurch, dass man der Erste in der Entwicklung, auf dem Markt oder in der Benutzung gewesen ist, sondern erst durch die Anmeldung. Das angemeldete Patent wird jedoch nur dann erteilt, wenn das Deutsche Patentamt geprüft hat, ob die gesetzlich festgelegten Patentierungsvoraussetzungen vorliegen. Die Sachprüfung endet mit der Erteilung des Patents oder mit der Zurückweisung der Anmeldung.

Die Beratung der Kanzlei Rose & Partner umfasst die Gestaltung von Lizenz- sowie Forschung- und Entwicklungsverträgen, die bei der effektiven Entwicklung und Verwertung von technischen Innovationen eine entscheidende Rolle spielen.
Auch werden Schutzrechtsverletzungen für den Patentinhaber verfolgt. Der Patentinhaber hat in der Regel ein großes Interesse daran, das Inverkehrbringen patentverletzender Produkte unmittelbar nach Kenntnis von dem Verletzungsfall zu stoppen. Insofern besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Gericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung zu stellen.

Zuvor sollte jedoch der Versuch unternommen werden, der Patentverletzung außergerichtlich durch einen entsprechenden Schutzrechtshinweis an den potentiellen Patentverletzer und einer Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entgegenzutreten.

Rose & Partner unterstützt beratend innovative Unternehmen, die ihre technischen Entwicklungen gegen Nachahmung schützen möchten, welche zu einem wirtschaftlichen, technischen oder auch nur einem Marketingvorteil führen, um ihnen auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Ansprechpartner

Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

ROSE & PARTNER LLP:

Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 - 0
Fax: 040 / 414 37 59 - 10

fleischer@rosepartner.de