Internationales Immobilienrecht

Schwerpunkt Italien und Frankreich

Der EU-Binnenmarkt und die Globalisierung wirken sich insbesondere auch auf die Immobilienmärkte und das Immobilienwirtschaftsrecht aus. Grenzüberschreitende Transaktionen wie Käufe und Verkäufe, Erbfälle mit Immobilien im Ausland sind Beispiele für Lebenssachverhalte, die eine Beratung im ausländischen/internationalen Immobilienrecht und/oder eine fremdsprachliche Beratung erfordern. Internationales Immobilienrecht ist darüber hinaus eine Querschnittsmaterie, da Immobilienvermögen im Ausland auch erbrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen hat.

Grundsätzlich ist es so, dass sich der Erwerb einer Auslandsimmobilie nach dem dortigen Recht richtet (lex rei sitae). Die Parteien des Kaufvertrags haben also zwingend die jeweiligen lokalen Vorschriften einzuhalten. Es gibt hier durchaus große Unterschiede zwischen einzelnen Rechtsordnungen.

Ist in Deutschland zum Beispiel ein Immobilienkaufvertrag nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet worden ist, so kann in Frankreich ein Grundstückskaufvertrag wirksam mündlich abgeschlossen werden.

Auch in Italien laufen Immobilienkäufe deutlich anders als in Deutschland. Nach italienischem Immobilienrecht können die Parteien in Italien zunächst einen schriftlichen rechtsverbindlichen Vorvertrag ("compromesso di compravendita" oder "contratto preliminare") abschließen, mit dem sie sich zum Abschluss des eigentlichen Hauptvertrages verpflichten. Bereits der Vorvertrag beinhaltet alle wesentlichen Elemente, die auch der zukünftige Hauptvertrag aufweist. Einer notariellen Beurkundung bedarf es – anders als in Deutschland - nicht. Mit Abschluss des Vorvertrages ist regelmäßig eine Anzahlung in Höhe von ca. 10% bis 30% des Kaufpreises vom Käufer zu zahlen.

Weiter ist es im internationalen Immobiliengeschäft von Vorteil, wenn die beteiligten Anwälte mit den Gepflogenheiten des internationalen Urkundsverkehrs vertraut sind. Oftmals sind in- oder ausländische Dokumente zu apostillieren oder es sind Existenz- und Vertretungsnachweise einzuholen (Certificate of Good Standing; Certificate of Incorporation) und zu übersetzen.

Mehrsprachige Beratung im Immobilienrecht

Für Aktivitäten auf dem deutschen Immobilienmarkt betreuen wir Investoren aus dem Ausland. Anders herum koordinieren und steuern wir auch Anwälte in ausländischen Rechtsordnungen. Dabei sind Korrespondenz und Verhandlungen in folgenden Sprachen möglich:

  • englisch
  • italienisch
  • französisch
  • spanisch
  • polnisch

Beratung im ausländischen Immobilienrecht

Als grenzüberschreitend tätige Kanzlei bieten wir in bestimmten Rechtsordnungen Beratung und Vertretung im ausländischen Immobilienrecht an. Zu dieser Beratung gehören der An- und Verkauf von Immobilien im Ausland, die Betreuung ausländischer Erbfälle mit Immobilienvermögen und die gutachterliche Klärung von Einzelfragen im ausländischen Immobilienrecht.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Zu unserem Team gehören auch Rechtsanwälte, die über eine juristische Ausbildung im Ausland verfügen. Diese decken den Beratungsbedarf für folgende Bereiche ab:

  1. Italienisches Immobilienrecht
  2. Französisches Immobilienrecht
  3. Polnisches Immobilienrecht

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