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Italienisches Erbrecht,
Erbschaft in Italien

 

Die Planung und Abwicklung von Erbschaften mit Berührungspunkten sowohl zum deutschen als auch italienischem Recht ist eine komplexe Aufgabe. Als deutsch-italienische Kanzlei mit Sitz in Hamburg und Mailand beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Fragen des italienischen und deutschen Erbrechts.

Unsere Leistungen:

  • Abwicklung eines Erbfalls in Italien
  • Nachfolgegestaltung durch Testament nach italienischem Recht
  • Nachfolgegestaltung für Vermögen in Italien
  • Vertretung in Erbscheinsverfahren und Erbauseinandersetzungen unter Anwendung italienischen Rechts

 

Erbfälle mit Bezug zu Italien

Die Anwendung und Prüfung italienischen Rechts durch einen Rechtsanwalt kommt insbesondere in den folgenden Fällen in Betracht:

  1. Der Erblasser ist italienischer Staatsangehöriger.
  2. Der Erblasser ist sowohl deutscher als auch italienischer Staatsangehöriger.
  3. Vermögenwerte, z.B. Immobilien eines Deutschen oder Italieners, befinden sich in Italien.
  4. Ein Testament wurde in Italien errichtet.

 

Grundzüge des italienischen Erbrechts

Ansprechpartner

Dott. Francesco Senatore
Rechtsanwalt
Dottore in Legge (Mailand)

ROSE & PARTNER LLP.

Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 - 0
Fax: 040 / 414 37 59 - 10

senatore@rosepartner.de