Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungItalienisches RechtItalienisches Immobilienrecht Immobilie Italien Honorar
Grundlage unserer Abrechnung ist ein transparentes und faires Vergütungssystem. Grundsätzlich bieten wir dabei unseren Mandanten auch für die Beratung durch einen Rechtsanwalt im ausländischen (italienischen) Recht unsere normalen Konditionen sowie auch eine Honorarberechnung nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Bei Beratungen im Immobilienbereich können wir Ihnen abweichend von den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig günstigere zeit- und aufwandsabhängige Konditionen anbieten.
Wir verzichten bei Mandaten mit normalem Umfang regelmäßig auf Auslagenpauschalen und Kostenerstattung für Telekommunikation, Post, Dokumente etc. Durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in ganz Italien können wir Reisekosten weitgehend vermeiden. Alle etwaig anfallenden Kosten werden selbstverständlich vorher mit Ihnen kommuniziert.
Wir geben Ihnen zu Beginn der Beratung gerne eine konkrete Einschätzung der für Ihren individuellen Fall anfallenden Honorare und Kosten. Diese Angaben können Sie gerne mit Angeboten anderer Kanzleien vergleichen, bevor Sie uns beauftragen.