Die Markenlizenz - Rechtstipps zur Lizenzierung

Was Sie zur Markenlizenz wissen müssen - erklärt von Fachanwälten

Markeninhaber haben über die Lizenzierung ihrer Marke die Möglichkeit, diese über die Eigenverwertung hinaus wirtschaftlich zu nutzen. Die Marke wird dann (auch) vom Lizenznehmer genutzt, während sich der Markeninhaber auf andere Kompetenzen, beispielsweise in der Produktion oder im Vertrieb, fokussieren kann. Markeninhaber können dabei entscheiden, in welchem Umfang Ihre Marke genutzt werden soll und können durch einen individuellen Marken-Lizenzvertrag die für sie passende Konstellation bestimmen.

Anwaltliche Leistungen zur Markenlizenz

Mit unserem Team von Fachanwälten und Experten im Markenrecht, Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Handelsrecht sind wir darauf spezialisiert, rechtssicher im Lizenzrecht zu agieren, um die optimale wirtschaftliche Verwertung von Intellectual Property (IP) zu ermöglichen.

Zu unserem Beratungsangebot zählt insbesondere:

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Was ist eine Markenlizenz

Eine Markenlizenz ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der der Inhaber einer Marke (der Lizenzgeber) eine dritte Person (den Lizenznehmer) ermächtigt, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Die Lizenzierung einer Marke gestattet dem Lizenznehmer die Marke in dem Umfang, zu den Bedingungen und unter den Einschränkungen, die im Lizenzvertrag festgelegt sind, zu nutzen.

Die Marke ist als geschütztes Zeichen grundsätzlich ein Monopolrecht des Markeninhabers. Der Markeninhaber darf grundsätzlich frei entscheiden, wer das Zeichen in welchem Umfang benutzen darf. Sehr selten sind Fälle einer sog. Zwangslizenz (compulsary license), in denen der Markeninhaber die Nutzung seiner Marke von Dritten dulden muss.

Was darf der Markeninhaber

Die Bedingungen und Voraussetzungen, zu denen eine Lizenz vergeben wird, bestimmt der Markeninhaber. Ihm obliegt zu entscheiden, ob er überhaupt Lizenzen für seine Marke vergeben möchte und wählt auch aus, an welche Person er die Nutzungsrechte überlassen möchte. Dabei steht ihm auch frei zu entscheiden, ob er Nutzungsrechte an eine Person (ausschließliche Lizenz) oder an mehrere verschiedene (einfache Lizenz) vergeben möchte.

Auch die zeitliche und örtliche Reichweite darf der Markeninhaber festlegen. So kann das Nutzungsrecht zeitlich befristet oder unbefristet erteilt werden. Räumlich können Lizenzen für einzelne Länder, z.B. das gesamte deutsche Inland, oder auch nur für Teilgebiete vergeben werden.

Was darf der Marken-Lizenznehmer

Die Berechtigung des Lizenznehmers hängt davon ab, welche Rechte ihm der Markeninhaber im Lizenzvertrag überträgt. Dabei sind die Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz deutlich weitreichender, als die des Inhabers einer einfachen Lizenz. Nur der ausschließliche Lizenznehmer kann beispielsweise berechtigt sein, selbst Unterlizenzen zu vergeben. Zudem kann er im Falle von Markenrechtsverletzungen unter gewissen Umständen selbst klagen und seine Rechte an der Marke durchsetzen.

Vorteile der Lizenz / Lizenzierung

Marken, Urheberrecht, Patente oder Designs sind für Rechteinhaber nur dann besonders wertvoll, wenn sie bestmöglich ausgewertet und verwertet werden können. Inhaber von IP-Rechten besitzen oft nicht die Voraussetzungen, ihr IP-Recht optimal kommerziell zu verwerten. Für diese Rechteinhaber bietet sich über die Vergabe von Lizenzen somit eine unkomplizierte Vermarktungsmöglichkeit.

Demgegenüber gewinnen die Lizenznehmer die Chance, Schutzrechte anderer Unternehmen zu benutzen, sodass sie nicht auf eigene angewiesen sind. Unternehmen, die auf das geistige Eigentum von Dritten angewiesen sind, benötigen daher optimale Konditionen für die Lizenzierung dieser IP-Güter.

Ziel des Lizenzrechts bzw. eines guten Lizenzvertrages ist es, die berechtigten Interessen des Lizenzgebers mit denen des Lizenznehmers in Einklang zu bringen.

Gestaltungsmöglichkeiten einer Marken-Lizenz

Bei der Gestaltung einer Lizenz sind die Vertragspartner weitestgehend frei. Der Markeninhaber kann eine exklusive bzw. alleinige oder nicht exklusive Lizenz einräumen und damit festlegen, wie viel Kontrolle er über seine Marke abgeben möchte. Die Lizenz kann auf bestimmte Waren und Dienstleistungen oder aber bestimmte Vertragsgebiete begrenzt werden. Ebenso kann die Markenlizenz auf die Nutzung der Marke nur für ganz bestimmte Produkte beschränkt werden.

Durchsetzung von Ansprüchen / Vorgehen bei Markenrechtsverletzungen

Kommt es zu Markenrechtsverletzungen, kann der Markeninhaber grundsätzlich selbst vor den ordentlichen Gerichten klagen. Gibt es einen ausschließlichen Lizenznehmer, hat er ein eigenes Interesse an der Durchsetzung seiner Rechte, das denen eines Markeninhabers in nichts nachsteht. Daher kann er selbst Klage erheben, wenn der Markeninhaber nach förmlicher Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist klagt.

Eintragung von Bereitschaftserklärungen oder Lizenzen

Wer als Markeninhaber bereit ist Lizenzen zu vergeben oder seine Marke zu veräußern, kann eine unverbindliche Erklärung abgeben und im Markenregister eintragen lassen. Diese Eintragung oder die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Lizenz im Markenregister erfolgt auf Antrag. Während die Eintragung der Bereitschaftserklärung gebührenfrei ist, erfolgen andere Eintragungen im Markenrecht grundsätzlich gegen Gebühr.

Ihr Partner im Markenrecht

Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Markenrecht und mit einem Team aus Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz stehen wir Ihnen gerne bei allen Fragen zur Marke und zur Markenlizenz beiseite. Wir erarbeiten mit Ihnen das für Sie individuell passende Lizenzkonzept, prüfen und erstellen Ihre Verträge und setzen Ihre Rechte durch – gerichtlich und außergerichtlich.

So ermöglichen wir gemeinsam mit Lizenznehmern und -gebern die optimale Nutzung und Verwertung geistigen Eigentums wie Marken, Patente, Designs und urheberrechtlich geschützten Werken wie Software, Bilder, Fotografien etc.

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