Kanzlei für Startups: Gründung, Finanzierung, Verkauf & Co

Rechtsanwälte & Steuerberater für Gründer & Investoren

Gründer stehen zu Beginn ihres Engagements vor einer Vielzahl wirtschaftlicher, strategischer und rechtlicher Fragen. Sie gehen vertragliche Bindungen mit Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ein. Nur mit dem rechtlich und steuerlich optimalen Gerüst lässt sich ein unternehmerisches Vorhaben erfolgreich umsetzen und Risiken minimieren. Dabei bieten die Rechtsanwälte und Steuerberater unserer Wirtschaftskanzlei eine umfassende Beratung in allen unternehmerischen Angelegenheiten und begleiten viele Startups durch die vier Phasen: von der Gründung und dem Aufbau des Unternehmens über eine erfolgreiche Finanzierung, durch die Hürden der Unternehmensführung und -strukturierung bis hin zu einem eventuellen Verkauf oder einem Zusammenschluss mit weiteren Unternehmen.

Zu den wichtigsten Stationen finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht über die für Startups wichtigen rechtlichen Hürden: 

Unsere Leistungen für Gründer von Startups

Wir setzen auf Spezialisierung! Die rechtlichen und steuerlichen Fragen bei der Unternehmensgründung und -führung sind vielfältig. Das muss sich auch in der Beratung niederschlagen. Bei ROSE & PARTNER stehen jedem Mandanten spezialisierte Rechtsanwälte, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Steuerberater zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht und nähere Informationen zu all unseren Leistungen für Gründer von Startups.

I. Gründung eines Startups

  • Gründung der Gesellschaft: Beratung zur Wahl der passenden Gesellschaftsform für Startups, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und VC-Beteiligungsverträgen

  • Mitarbeiter: Arbeitsrecht für Gründer, z.B. Geschäftsführerverträge, Arbeitsverträge, Mitarbeiterbeteiligungen von Mitarbeitern und Management (ESOP, VSOP)

  • Gewerblicher Rechtsschutz: Erstellung von AGB und Lizenzverträgen etc.; Beratung und Vertretung im Marken- und Urheberrecht (Schutz von Marken, IP, Know-How) und im Wettbewerbsrecht & Kartellrecht: (Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer & Gesellschafter; Vermeidung von Abmahnungen und Schadensersatzforderungen durch wettbewerbsrechtliche oder kartellrechtliche Verstöße)

  • Datenschutz: Beratung zur Datenschutzrechtlichen Compliance, Datenschutz im Personalwesen und bei Erhebung von Kundendaten, Datenschutzerklärung wirksam gestalten & DSGVO

  • IT-Recht: Schutz von Software durch passende IT-Verträge und Begleitung von IT-Projekten, Software-Lizenzverträge, Social Media Recht

  • Finanzdienstleistungen und Fintech: Beratung von Fintech-Unternehmen im Datenschutzrecht und zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung, Beratung zu Geschäftsmodellen im Aufsichtsrecht, Beantragung der BaFin-Lizenz, ICO-Recht, Blockchain-Technologie

  • Steuerrecht & Steuerberatung: Businesspläne, Steueroptimierte Gestaltung, Steuererklärungen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse

GmbH - Gründungspakete zum Festpreis - ab 249 EUR netto

Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht haben Gründungspakete für Sie geschnürt. Suchen Sie sich ein Paket aus und bestellen Sie direkt Musterdokumente und Video-Beratungstermine.

II. Finanzierung von Startups

  • Finanzierungsmodelle: Beratung zur Finanzierung von Start-Ups und Auffinden eines passenden Finanzierungsmodells & Beratung bei der Suche nach Investoren unter Berücksichtigung verschiedener Exit-Strategien

  • Finanzierung: Vertragsgestaltung und Begleitung von Vertragsverhandlungen bei Venture Capital, Stille Beteiligung, Crowdfunding, Mezzanine-Finanzierung, Small Cap Finanzierung, ICOs, Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung (ESOP, Virtual Stocks und Virtual Shares), Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH, Gesellschafterdarlehn

  • Beratung für Investoren: Venture Capital Beteiligungsverträge, Due Diligence Prüfungen, Vorbereitung und Begleitung des Exit, Änderung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen

  • Unternehmensbewertung: Durchführung der Unternehmensbewertung von Startups und Beratung im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden

III. Unternehmensführung eines bestehenden Startups

Geschäftsführer-Strategien zur Haftungsvermeidung

In diesem Video zeigt Ihnen unser Gesellschaftsrechts-Experte Dr. Boris Jan Schiemzik welche Haftungsvermeidungsstrategien für Geschäftsführer effektiv funktionieren.

IV. Startup kaufen, verkaufen oder übertragen

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Unsere 5 Gebote für Gründer vom Anwalt

Die Anwälte von ROSE & PARTNER haben nicht nur aus der klassischen Beratungspraxis und Begleitung zahlreicher erfolgreicher Unternehmensgründungen einen Blick fürs Wesentliche. Wir können selbst auf eine sehr erfolgreiche Unternehmensgründung zurückblicken und kennen viele Themen und Probleme von Startups aus erster Hand.

Bricht man diese Erkenntnisse auf das Wesentliche herunter, ergeben sich die folgenden fünf rechtlichen und steuerlichen Gebote für Startups:

  1. Reduzierung von Haftungsrisiken, insbesondere persönliche Haftung
  2. Minimierung der Steuerbelastung
  3. Schutz der eigenen Ideen, Marken, Patente
  4. Schutz vor Abmahnungen durch Mitbewerber
  5. Rechtssicherheit im Verhältnis zu Investoren und Vertragspartnern

Unterstützung über den gesamten Lebenszyklus des Startups

ROSE & PARTNER hat erfahrene Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, IT-Recht und Steuerrecht sowie Steuerberater, die Sie bei den komplexen Verhandlungen mit Investoren – angefangen bei Seed-Finanzierungen über Early Stage-Finanzierungen bis hin zu Later-Stage-Verhandlungen – aktiv begleiten. Unabhängig, ob Ihnen ein nachhaltiges Geschäftsmodell oder mittelfristig ein Exit über einen Trade Sale vorschwebt, wir setzen die Weichen bereits bei der Gründung und unterstützen Sie damit strategisch bei jeder Zielsetzung.

Selbstverständlich betreuen wir als Wirtschaftskanzlei Unternehmen und ihre Inhaber auch nach der erfolgreichen Gründungsphase im allgemeinen laufenden Geschäftsbetrieb in allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. Bei uns erhalten Sie rechtliche Beratung in allen Phasen Ihrer Unternehmung zu allen Rechtsthemen, standortübergreifend deutschlandweit. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot.

Beratung für Mitarbeiter von Startups

Wir beraten im Übrigen nicht nur Gründr und Investoren, sondern auch Mitarbeiter von Startups. Diese kommen besonders häufig zu uns, wenn es um Arbeitsverträge, insbesondere um Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP/VSOP) geht. Dies sind oft umfangreiche Vertragswerke, die zu verstehen rechtliche Hilfe erfordern kann. Scheuen Sie hier nicht vor geringen Kosten zurück, um das Angebot einschätzen zu können, das Ihnen gemacht wird. In den meisten Verträgen verpflichten Mitarbeiter sich sogar, rechtlichen und steuerlichen Beistand zu konsultieren. 

Unsere Leistungen für Mitarbeiter von Startups Zu den für Mitarbeiter von Startups relevanten Themen geht es hier entlang.

Besondere Konditionen für Startups

Aufgrund unserer Erfahrung und Spezialisierung sind unsere Spezialisten mit allen gängigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen bei der Unternehmensgründung und der Unternehmensnachfolge vertraut. Startups und Gründern mit Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit können wir darüber hinaus vergünstigte Angebote machen.

Wir bieten jungen Unternehmen sowohl vergünstigte Stundensätze ab 350 Euro (zzgl. USt.) bei unseren Zeithonoraren als auch attraktive Paketpreise für typische Produkte und Beratungsleistungen.

Basics für Gründer von unseren Anwälten

Gründer sind rechtlich verpflichtet, sich über gewisse Rechtsthemen zu informieren oder einen Anwalt einzuschalten. Viele Basics für Gesellschafter und Geschäftsführer erklären unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steurrecht & Steuerberater auf unserem Youtube-Kanal. Abonniert unseren Kanal und verpasst keine Updates mehr!

FAQs - Fragen an Anwälte von Startups

HIer sammeln wir häufig gestellte Fragen von Startups an unsere Anwälte.

Warum braucht mein Startup einen Anwalt?

Gründer sind als Gesellschafter und Geschäftsführer rechtlich verpflichtet, sich Rechtsrat zu holen, immer dann wenn ihr Wissen nicht ausreicht, um die Verträge selbst in ihrer rechtlichen Tragweite zu verstehen. Das gebietet schon die Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer und die Treuepflicht des Gesellschafters gegenüber dem Unternehmen. 

Rechtssichere Verträge garantieren die Existenz des Startups in der Zukunft und den Umfang der Rechte von Gründer und Investoren für wichtige Entscheidungen. Sind sie einmal falsch, kann es sehr teuer werden. Hier spart man lieber nicht am falschen Ende.

Und positiver Nebeneffekt: Für falsche Beratung haftet dein Anwalt dir gegenüber ggf. auf Schadensersatz. Anwaltliche Beratung ist also eine doppelte Absicherung. 

Wann brauchen Startups einen Anwalt?

Ein Anwalt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn

  • Verträge so kompliziert und umfangreich sind, dass Gründer sie nicht ohne rechtliche Beratung voll verstehen können, oder
  • wenn es um besonders wichtige Entscheidungen geht, etwa die Überschreibung eines signifikanten Teils Ihres Unternehmens im Gegenzug für Finanzierung von Investoren.
  • Aber auch solche Verträge, die mehrfach verwendet werden (etwa: Arbeitsverträge, Mitarbeiterbeteiligungen oder Datenschutzerklärungen) sollten dringend vom Anwalt überprüft werden. 

Wieviel kostet ein Anwalt für Startups?

Gerade Startups müssen ihr Geld oft zusammenhalten und haben nicht viel für einen Anwalt übrig. Besonders in der Startup-Szene sieht man daher besonders häufig Pauschal- oder Paketpreise für bestimmte Verträge. Wir raten von dieser eher unseriösen Berechnungsmethode ab. Grund: Ohne die Umstände des Einzelfalles zu kennen, kann und sollte kein guter Anwalt den Preis im Voraus festlegen. Sind es einfache Vertragskonstellationen, kommen Sie Pauschalpreise daher in der Regel teurer zu stehen, als die Abrechnung nach Stunden. Und sind es sehr komplexe Situationen, sind diese von dem "ersten Entwurf", der hier regelmäßig nur vom Pauschalpreis gedeckt ist, regelmäßig gar nicht umfasst. 

Für Anwälte im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sind laut Statista eine Preisspanne von 340 - 410 EUR pro Stunde Durchschnitt (Stand: 2021). An dieser sollte man sich orientieren. Alle darunter liegenden Stundensätze von kleinen Einzelanwälten sparen nicht unbedingt Geld, da sie oft unerfahrener in speziellen Themen sind und sich länger einlesen und vorbereiten müssen. Ein auf Startups spezielisierter Anwalt kann in seinem Feld maximal produktiv arbeiten und billt dann die wenigsten Stunden. 

Kann ich Anwaltskosten steuerlich absetzen?

Ja, Anwaltskosten eines Startups sind als Betriebsausgabe in der Regel steuerlich absetzbar, wenn die Rechtsberatung aus betrieblichen Interessen erbracht wurde. Darunter fallen regelmäßig: 

  • Beratung in Arbeits-, Versicherungs-, Kartell- und Vertragsrecht
  • Einbringung betrieblicher Forderungen
  • Kosten für Vertragserrichtung

Anwaltskosten eines Arbeitnehmers sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt stehen. 

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