Jahresabschluss & Buchhaltung

Ein zentraler Bestandteil der Steuerberatung sind die laufende Buchhaltung sowie ist die Erstellung von Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss enthält wichtige Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens zum Abschluss eines Wirtschaftsjahres. Die Analyse eines Jahresabschlusses eines Unternehmens bietet dem Unternehmer, Gläubigern und möglichen Investoren einen Überblick über den wirtschaftlichen Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit. Darüber hinaus bildet der Jahresabschluss die Grundlage für die Besteuerung.

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Anforderungen an verschiedene Unternehmenstypen

Kleinere Unternehmen und bestimmte Steuerpflichtige, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, können den Jahresabschluss in der Form der Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz entfällt bei diesen. Größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften müssen je nach Größenklasse und Firmentyp des Unternehmens bestimmte Bilanzierungsvorschriften einhalten. In jedem Fall besteht ein Jahresabschluss aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung. In gewissen Fällen sind darüber hinaus ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen. Ferner unterschieden sich die Fristen zur Erstellung eines Jahresabschlusses ja nach Art und Größenklasse eines Unternehmens.

Jahresabschluss in der GmbH Hier finden Sie Informationen zum Jahresabschluss einer GmbH

Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften und unterschiedlicher Ansatzwahlrechte kann es notwendig sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen gesonderten steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu publizieren.

Leistungen unserer Steuerberater

Im Bereich Buchhaltung und Jahresabschluss bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen für Gewerbetreibende und  Freiberufler - unabhängig von der Unternehmensform (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, Einzelunternehmer etc.)

  1. Erstellung von Jahresabschlüssen
  2. Prüfung und Auswertung von Jahresabschlüssen, z.B. zum Zwecke der Unternehmensbewertung
  3. Durchführung der laufenden Buchhaltung durch qualifizierte Buchhalter
  4. Erstellung aller unternehmensbezogenen Steuererklärungen durch Steuerberater

Falls Sie Interesse an der Übernahme der laufenden Buchhaltung und/oder der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gerne zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.

Beachten Sie bitte, dass dieser Beitrag der allgemeinen Information dient und eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

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