Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeSteuerberatung Schwarzgeld
Als Schwarzgeld werden dem Finanzamt verschwiegene steuerpflichtige Einkünfte bezeichnet. Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerstrafrechts, insbesondere:
Schwarzgeld kann aus verschiedensten Vorfällen im gewerblichen oder privaten Bereich entstehen. Insbesondere werden gegenüber dem Finanzamt (zum Teil) verschwiegen:
Wegen der angespannten öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld - genau wie der Steuerhinterzieher – immer stärker in das Visier der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Ein immer durchlässigeres Bankgeheimnis, internationale Abkommen und Meldepflichten und der Einsatz modernster Technik erhöhen den Druck. Hinzu kommen Risiken wie Verrat aus dem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld.Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, ist das Schwarzgeld nachzuversteuern und der Täter erhält eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe.