IT-Recht und Softwarerecht - Fachanwalts-Kanzlei

Beratung in allen Rechtsfragen zu IT, Internet, E-Commerce und Software

IT, Internet und Multimedia durchdringen heute alle Bereiche wirtschaftlichen Handelns. Unternehmen. Rechtliche Fragen im Bereich des IT-Rechts gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Vertrauen Sie uns in allen Fragen rund um die Themen IT, EDV, Internet, E-Commerce, Software und FinTech.

Unsere Leistungen im IT-Recht und Internetrecht

Als Kanzlei für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Mandanten in den Kernbereichen des Informationstechnologierechts. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:

Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Kontaktieren Sie für weitere Informationen gerne direkt einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Informationstechnologierecht – eine dynamische Querschnittsmaterie

IT-Recht ist eine noch junge juristische Disziplin und hat Bezüge zu vielen anderen Rechtsgebieten. Insofern ist das IT-Recht als Querschnittsmaterie zu betrachten. Sprach man früher auch von EDV-Recht oder Computerrecht, stehen heute Begriffe wie IT-Recht, Internetrecht und Multimediarecht im Fokus.

Das Rechtsgebiet des IT-Rechts wird heute zunehmend vom Internet als Medium der modernen Informationsgesellschaft geprägt. Gegenstand des IT-Rechts ist daher heute u.a. das Internet und alle damit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen.

Zum IT-Recht gehören zudem technische Prozesse und Entwicklungen wie Software und Apps. Auf diesen Gebieten beraten wir täglich unsere Mandanten – vom Programmierer bis zum Software-Unternehmen – begleiten sie beispielsweise bei IT-Projekten und entwerfen Verträge. Auch gestalten wir Provider – und Softwareverträge und nehmen aktiv an Vertragsverhandlungen teil, in denen wir die Interessen unserer Mandanten rechtssicher und deutlich vertreten. So verhandeln wir u.a. den Erwerb von Nutzungsrechten (Content-Einkauf), umfangreiche und komplexe IT-Projekte hinsichtlich Softwareerstellung, Softwareüberlassung oder Vertrieb, Outsourcing-Projekte (SaaS) und auch Projekte, die die Pflege, Sicherheit oder Kauf von Datenbanken zum Inhalt haben.

    Rechtsberatung bei IT-Projekten

    IT-Recht Anwalt

    In unserer täglichen IT-Projektberatung begegnen uns eine Vielzahl von rechtlichen Themen, zu denen wir Sie bei frühzeitiger Einbindung in Ihr Projekt beraten können, um Hürden und rechtliche Streitigkeiten von Anfang an zu umgehen. Zu den in IT-Projekten regelmäßig gestellten Fragen gehören:

    • Projektablauf, Projektmethode
    • Haftungsfragen: wer haftet wofür und in welchem Umfang?
    • Fragen zu Nutzungsrechten und Lizenzen
    • Open Source (Haftungs- und Lizenzfragen)
    • Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers
    • Fragen zu Wartung und Pflege der Software
    • Software in der Insolvenz

    Interdisziplinärer Beratungsansatz

    Vorgenannte Materien des Informationsrechtes verstehen sich nur als grober Auszug. Die tatsächlichen Materien des IT-Rechtes lassen sich schließlich deshalb schwer zusammenfassen, weil die Technologie sich rasend schnell weiterentwickelt. Dabei spielt auch das Internet eine entscheidende Rolle: neben einer stetig wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung werden auch immer mehr Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Geschäftsmodelle durch das Internet hervorgebracht. Hieraus erwachsen weitere Rechtsfragen, wie neue Kommunikationswege (neue Messenger/ Whatsapp, Facebook Messenger), neue Nutzungsmöglichkeiten von Plattformen wie Twitter, Facebook, Google und Co. und daraus erwachsende IT- und datenschutzrechtliche Fragestellungen.

    Alle vorstehenden und damit einhergehenden rechtlichen Aspekte sind Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Als interdisziplinäre Kanzlei können wir dabei insbesondere die Querschnittsmaterie durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte abdecken. Fragen ergeben sich im IT-Bereich dabei oft an der Schnittstelle zum Datenschutzrecht, zum Medienrecht, zum Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) oder im gesellschaftsrechtlichen Bereich, beispielsweise bei einem Firmenverkauf (Mergers & Acquisitions, M&A).

      Der Fachanwalt für IT-Recht

      2006 wurde Fachanwalt für IT-Recht eingeführt. Seitdem regelt die Fachanwaltsordnung, was zum Informationstechnologierecht gehört:

      • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
      • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
      • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
      • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
      • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
      • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
      • Internationale Bezüge, einschließlich Internationales Privatrecht,
      • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
      • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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