Anerkennung der Vaterschaft

Rechtsgrundlage, Ablauf, Folgen

Die Vaterschaft wird häufig durch eine Vaterschaftsanerkennung begründet. Dies ist ein formaler Akt mit klaren Voraussetzungen und weitreichenden Folgen. Lesen Sie, in welchen Fällen die Anerkennung der Vaterschaft geboten ist, wie sie abläuft und welche Rechte und Pflichten aus ihr entstehen.

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Anwaltliche Leistungen rund um die Vaterschaft

Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um die Vaterschaft und die Abstammung, insbesondere:

  1. Beratung rund um die Anerkennung der Vaterschaft
  2. Anfechtung bzw. gerichtliche Klärung der Vaterschaft
  3. Beratung zum Vaterschaftstest
  4. Beratung im Abstammungsrecht und Namensrecht
  5. Vertretung nichtehelicher Kinder
  6. Beratung im Kinderwunsch-Recht

Sinn und Zweck der Vaterschaftsanerkennung

Bekommt ein verheiratetes Paar ein Kind, gilt der Ehegatte der Mutter als Vater – und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich der biologische Vater ist. Das gilt auch in Fällen einer künstlichen Befruchtung oder Samenspende.

Diese gesetzliche Vermutung gilt nicht bei unverheirateten Paaren. Bei nichtehelichen Kindern kann die Frage der Vaterschaft durch eine Anerkennung erfolgen. Die Anerkennung erfordert stets die Zustimmung der Mutter des Kindes und bestimmten Fällen auch die des Kindes sowie des Ehemanns der Mutter. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Praktischer Ablauf der Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt in der Regel kostenlos beim örtlichen Jugendamt – ausnahmsweise auch im Rahmen eines Gerichtstermins. Sowohl die Anerkennung durch den Vater als auch die Zustimmung der Mutter werden beurkundet. Parallel zur Vaterschaftsanerkennung kann auch eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge abgegeben und beurkundet werden.

Die Anerkennung muss persönlich erfolgen. Erfragen sie am besten vorab telefonisch beim Jugendamt den Ablauf und die Möglichkeit der Vereinbarung eines Termins. Bringen Sie in jedem Fall ihre Personalausweise mit.

Unterhalt, Erbrecht, etc. – die Folgen der Vaterschaft

Wer die Vaterschaft wirksam anerkennt wird – auch bei fehlender Ehe mit der Mutter – vollwertiger Vater mit allen Rechten und Pflichten. Dessen sollte man sich bewusst sein. Ein Widerruf der Anerkennung wegen Irrtums ist nämlich nur in Ausnahmefällen möglich. Los wird man die Vaterschaft dann nur noch im Rahmen eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens.

Die wirtschaftlich bedeutendste Folge der Vaterschaft ist wohl die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber dem Kind. Unter Umständen besteht für den Vater auch eine Pflicht zur Zahlung von Betreuungsunterhalt an die Mutter des Kindes.

Auch das Erbrecht knüpft einige Rechtsfolgen an die Vaterschaft. Das Kind ist nicht nur gesetzlicher Erbe des Vaters, sondern gehört auch zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen.

Zu den weiteren Folgen der Vaterschaftsanerkennung zählen die Möglichkeit der Mitversicherung in gesetzlichen Krankenkasse des Vaters, unter Umständen ein Anspruch auf Waisenrente und gegebenenfalls auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind.

Zwar werden Sie bei der Beurkundung durch das Jugendamt über die Folgen der Vaterschaft belehrt, Sie sollten sich jedoch bereits vorab hinreichend darüber informieren.

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