Finanzierung von Startups

Business Angel, Venture Capital, Finanzierungsrunden, Bankkredit und Förderprogramme vom Anwalt

Die Finanzierung des Unternehmens ist eine der entscheidenden Weichenstellungen auf dem Weg von der Geschäftsidee über die ersten Finanzierungsrunden bis zum erfolgreichen Exit oder Stay-in der Gründer. Gründer müssen in jeder Phase die passende Finanzierungsform für sich erkennen und Zugang zu dieser bekommen. Dabei stehen sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche und steuerliche Fragen im Vordergrund.

Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerberater begleiten Gründer, Startups und Investoren in allen Stadien der Finanzierung und helfen dabei, dass die Realisierung aussichtsreicher Geschäftsmodelle nicht am Geld scheitern.

Unsere Beratung im Gesellschaftsrecht

Wir sind eine Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und M&A. In diesem Video erfahren Sie, was uns als Wirtschaftskanzlei auszeichnet und worauf es bei der Beratung im Wirtschaftsrecht ankommt.

1. Wichtige Prinzipien bei der Finanzierung von Start-Ups

Die langjährigen Erfahrungen unserer Berater bei der Begleitung von Start-Ups lassen für die Finanzierung von Start-Ups drei zentrale Empfehlungen formulieren:

  • Rechtzeitig Kümmern: Gründer müssen sich  möglichst zeitnah um die Finanzierung Ihres Vorhabens kümmern. So stehen zum Beispiel bestimmte Förderungen oft nur vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zur Verfügung.  
  • Mehrgleisig Planen: Startups sollten sich stets um verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten bemühen und den damit verbundenen Aufwand nicht scheuen. Nur wer die (Aus-)Wahl hat, kann sich für die richtige Finanzierung entscheiden und bekommt die passenden Konditionen für die jeweilige Finanzierungsrunde
  • Langfristig Denken: Die Gestaltung der Finanzierung hat weitreichende Konsequenzen für die Unternehmensperspektive. Wer Investoren am Unternehmen beteiligt, wird „die Geister die er rief“ im Zweifel nicht mehr so leicht los.

Allgemeine Informationen rund um die Finanzierung von Unternehmen finden Sie hier: Unternehmensfinanzierung.

2. Arten der Finanzierung

Es gibt verschiedene Arten der Finanzierung für Startups. Diese umfassen insbesondere:

  1. Bankkredite
  2. Förderprogramme, Förderkredite
  3. Seed Capital, Venture-Capital
  4. Mezzanine-Kapital & Wandeldarlehen
  5. Business Angels
  6. Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending
  7. ICO als neue Finanzierungsalternative 
  8. Mitarbeiterbeteiligung als mittelbare Finanzierung    

3. Welche Finanzierung passt zu meinem Startup?

Welche Art der Finanzierung für ein Startup die passende ist, hängt von vielen Faktoren des Einzelfalls ab. Dazu gehören vor allem

  • das Produkt und der
  • Wettbewerb am Markt ebenso wie
  • die Phase, in der sich das Startup befindet. 

Je nachdem, in welcher Phase des Wachtstums und welcher Finanzierungsrunde sich das Startup befindet, variieren gemeinhin die Finanzierungsmöglichkeiten ebenso wie der Kapitalbedarf. So genügt beispielsweise zu Beginn der Unternehmung oft eine kleinere Summe, aufgrund der frühen Phase stehen dem Startup aber noch nicht viele Investoren zur Auswahl. Umgekehrt brauchen andere aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks schon früh schnell viel Kapital. Und je weiter die Finanzierungsrunden voranschreiten, desto mehr Kapital wird gemeinhin benötigt, um etwa die Produktion hochzufahren. 

4. Vier Phasen der Finanzierung

Es gibt 4 Phasen, die ein Startup bei seiner Entwicklung durchläuft. In welcher Phase sich das Startup befindet ist entscheidend für die Wahl der richtigen Finanzierungsart. Wir unterscheiden: Seed Stage, Early Stage, Growth Stage und Later Stage.

Nähere Informationen zu den Finanzierungsrunden und Phasen des Startups finden Sie hier: Finanzierungsrunden von Startups

5. Fremdkapital durch Bankkredit

Auch wenn viele Start-ups die Finanzierung durch Bankkredite scheuen und der Zugang hierzu für diese oft schwierig ist, sollte die klassische Finanzierung durch Fremdkapital von Kreditinstituten immer als Option in Erwägung gezogen werden. Zumindest auf den ersten Blick, erscheinen viele Offerten für Fremdfinanzierungen zwar teurer als alternative Formen der Finanzierung; die Fremdkapitalfinanzierung verhindert jedoch weitreichende Mitspracherechte des Finanziers.

Das Engagement einer Bank (Privatbank, Sparkasse oder Investitionsbank) ist stets zeitlich begrenzt und die Höhe der Finanzierungskosten steht in der Regel von Anfang an fest. Der durch die Weiterentwicklung der Geschäftsidee geschaffene Unternehmenswert bleibt bei den Gründern. Auf der anderen Seite steht vielen Start-ups der Weg zum Bankkredit nicht offen, weil das Kreditinstitut das Geschäftsmodell nicht versteht bzw. nicht einschätzen kann oder aus regulatorischen Gründen ein Kredit nicht in Frage kommt.

Sofern es sich nicht um eine staatliche Investitionsbank handelt, wird die Bank weitreichende Sicherheiten für die Gewährung des Kredites verlangen, bei denen die Gründer mit ihrem Vermögen persönlich haften müssen. Die Vereinbarungen zu diesen Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden, Verpfändungen etc.) stellen einen Schwerpunkt der rechtlichen Prüfung eines Bankkredits durch unsere Rechtsanwälte dar.

Beratung von Start-ups mit Auszeichnung!

Unsere Kanzlei wurde neben anderen jetzt auch auf der Bestenliste des bedeutenden Wirtschaftsmagazins brand eins als Gesellschaftsrechtskanzlei ausgezeichnet.

6. Förderprogramme, Förderkredite

Der Staat kennt die Bedeutung von Unternehmertum für die Volkswirtschaft und fördert Start-ups mit attraktiven Programmen. Neben der Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Beratungsleistungen (z.B. durch Rechtsanwälte oder Steuerberater) wird vor allem auch die Finanzierung von Start-Ups staatlich gefördert. So stehen zinsgünstige öffentliche Förderkredite aus verschiedenen Töpfen zur Verfügung. Von großer Bedeutung sind die sogenannte KfW-Darlehen, bei denen die KfW der finanzierenden Bank einen Teil des Ausfallrisikos abnimmt.

Die Bundesländer verfügen zudem über Investionsbanken, die Förderprogramme unterhalten, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Öffentlich geförderte Darlehen haben in der Regel eine lange Laufzeit und sind in der Anfangsphase tilgungsfrei. Die Zinsen liegen deutlich unter denen des regulären Kapitalmarkts. Neben Förderkrediten gibt es auch gefördertes Eigenkapital, zum Beispiel ERP-Kapital für Gründung (Kredit mit Eigenkapitalcharakter) oder den ERP-Startfonds (Beteiligungskapital für Technologie-Start-ups). Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Fördergelder & -kredite für Startups beantragen Nähere Informationen zum Thema finden Sie hier!

7. Seed Capital, Venture-Capital

Venture-Capital bzw. Risikokapital / Wagniskapital ist eine Finanzierungsform, bei der ein Investor dem Start-up Eigenkapital oder mezzanine Finanzierungsformen, wie stille Beteiligungen oder Genusskapital zur Verfügung stellt. In der Frühphase eines Start-ups wird das Investorenkapital zur Weiterentwicklung der Geschäftsidee auch Seed Capital genannt. Da der Investor nur im Erfolgsfall einen Profit realisieren kann, unterstützt er das Start-up neben der finanziellen Beteiligung oft daneben auch auf der geschäftlichen Ebene (strategische Ausrichtung, Marketing, Personal u.a. – sogenannte Business Angel, die sich als Geburtshelfer in frühen Phasen eines Start-ups verstehen). Gründer sollten bei der Suche nach dem passenden Investor daher auch auf eine einschlägige Branchenerfahrung des Investors achten.

Der Investor, häufig ein auf bestimmte Geschäftsbereiche oder Branchen spezialisiertes Unternehmen, beteiligt sich zumeist direkt an dem Start-up, wird also unmittelbarer Gesellschafter. Die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen sind dabei regelmäßig komplex, weil der Investor zwar regelmäßig nur Minderheitsgesellschafter ist, aber weitreichende Rechte für sich in Anspruch nehmen möchte. Herzstück der Venture-Capital-Finanzierung sind daher der Gesellschaftsvertrag und der dazugehörige Beteiligungsvertrag (Shareholders‘ and Investment Agreement).

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Der professionelle Investor wird dem Gründer oft eigene Vertragsentwürfe vorlegen. Gründer, die auch ihre eigenen Interessen gewahrt wissen wollen, sollten dringend einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Gesellschaftsrechtmit der Prüfung und Anpassung dieser komplexen Verträge beauftragen. Dies gilt von der ersten bis zur „letzten“ Finanzierungsrunde vor dem Exit.

Kapitalerhöhung in der GmbH

Die Kapitalerhöhung ist eine wichtige Form der Unternehmensfinanzierung für Startups und Mittelstand. In unserem YouTube-Video erhalten Sie einen Überblick über die Funktion und das Verfahren der Kapitalerhöhung in der GmbH.

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8. Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Finanzierung beinhaltet Finanzierungsinstrumente, welche Eigenschaftenvon Fremdkapital und Eigenkapital verbinden. Die handelsbilanzielle und steuerliche Einordnung richtet sich nach der konkreten rechtlichen Ausgestaltung im Einzelfall, durch welche sich unterschiedliche Effekte erzielen lassen, insbesondere im Hinblick auf Steuern und Stärkung des Eigenkapitals.

Zum Mezzanine-Kapital gehören insbesondere

  1. typische und atypische stille Beteiligungen,
  2. Nachrangdarlehen,
  3. paritarische Darlehen sowie
  4. Genussrechte und -scheine.

Diese ermöglichen maßgeschneiderte Finanzierungslösungen auch für Start-ups und sorgen für eine ausgewogene Finanzierungsstruktur. Weitere Informationen zum Mezzanine-Kapital finden Sie hier: Mezzanine-Finanzierung

9. Wandeldarlehen

Wandeldarlehen sind neben gewöhnlichen Darlehen und echten Equity-Beteiligungen eine unkomplizierte Möglichkeit der Finanzierung von Startups. Beim Wandeldarlehen handelt es sich um Mezzaninkapital. Ein Wandeldarlehen ist ein gewöhnliches Darlehen (Kreditvertrag) verbunden mit der Option oder der Pflicht des Darlehensgebers, sein Darlehen unter bestimmten Umständen in eine echte GmbH-Beteiligung  umzuwandeln. Typisch für Wandeldarlehen ist, dass diese unbesichert und nachrangig sind. Im Fall einer Insolvenz des Startups hat der Investor als Darlehensgeber daher keinerlei Sicherung; er steht zudem hinter allen anderen Gläubigern zurück („steht an letzter Stelle“). Insofern ähnelt das Wandeldarlehen echtem Eigenkapital.

Unsere Anwälte auf YouTube

Auf unserem Youtube-Kanal geben unsere Anwälte und Steuerberater hilfreiche Infos & Tipps zur Finanzierung von Startups. 

Wandeldarlehen Nähere Informationen zum Wandeldarlehen finden Sie hier.

10. Business Angel

Auch der Business-Angel unterstützt den Gründer sowohl mit Kapital als auch mit Expertise gerade in der Anfangsphase eines Start-ups. Die Unterstützung des Business Angels setzt dabei zeitlich in der Regel früher an als das Engagement einer Venture-Capital-Gesellschaft. Business Angel verfügen im Idealfall über Gründungserfahrung, Branchenkenntnisse und wichtige Kontakte für den Aufbau des Start-ups.

Aufgrund der hohen Risiken einer sehr frühzeitigen Beteiligung und Förderung verlangen Business Angels meist eine hohe wirtschaftliche Beteiligung am etwaigen Erfolg des Unternehmens. Rechtlich entspricht das Engagement des geldgebenden Mentors dem des sonstigen Venture-Capital-Investors. Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten reichen über die Einräumung einer Gesellschafterstellung an Personen- oder Kapitalgesellschaften bis hin zu stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen.  

11. Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending

Eine noch junge Finanzierungsmöglichkeit für Start-ups ist das Crowdfunding (bzw. „Schwarmfinanzierung“). Auf Internetplattformen wie zum Beispiel seedmatch.de, startnext.de oder kickstarter.de kann eine Vielzahl von Geldgebern für ein Projekt bzw. eine Geschäftsidee gewonnen werden. Crowdfunding ist sowohl für auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Unternehmensgründungen als auch z.B. für soziale oder kreative Projekte eine interessante Finanzierungsmöglichkeit (dann in Form des spendenbasierten Crowdfunding).

Die bedeutendsten Formen des Crowdfunding für Start-ups sind das kreditbasierte Crowdfunding (Crowdlending), bei der der Geldgeber sein Investment mit Zinsen zurückbekommt, und das Crowdinvesting. Bei diesem partizipiert der Investor an den künftigen Gewinnen des Start-ups. Aus rechtlicher Sicht ist beim Crowdfunding eine etwaige Erlaubnispflicht (nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz) zu beachten. Dies prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem ist auch eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung denkbar. Die Prüfung erfolgt stets für den konkreten Einzelfall aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung. Bei einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften drohen behördliche Maßnahmen sowohl gegen die Betreiber als auch die Nutzer der Internetplattformen, bis hin zur Einstellung und Abwicklung der Geschäfte.

12. ICO als neue Finanzierungsalternative    

In jüngster Zeit machen auch in Deutschland sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) als alternative Finanzierungsform für Start-ups von sich reden. Sie werden auch als Initial Token Offerings oder Token Sales bezeichnet. Durch den Kauf von Coins oder Tokens erhalten Investoren die Möglichkeit zur Nutzung der vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen oder Produkte. Teilweise vermitteln Coins oder Tokens auch Stimmrechte oder eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, vergleichbar einer Aktie. ICSs stellen eine interessante Finanzierungsform dar, da das Kapital öffentlich, auch in Kleinstbeträgen, und weltweit eingesammelt werden kann, es also Schwarmfinanzierungscharakter hat.

Andererseits stellen sich schwierige kapitalmarktrechtliche, aufsichtsrechtliche und prospektrechtliche Fragen, die beantwortet werden müssen. Durch Betrugsfälle in der Vergangenheit ist auch das Image von ICOs belastet. Unsere spezialisierten Anwälte und Steuerberater beraten und begleiten Sie für einen erfolgreichen ICO, wenn dies für Ihr Start-up in Betracht kommt.

13. Mitarbeiterbeteiligung als mittelbare Finanzierung

Die Beteiligung von Management oder Mitarbeitern an dem Unternehmen in Form von echten Anteile, Anteilsoptionen oder virtuellen Anteilen ist eine beliebte Form der mittelbaren Unternehmensfinanzierung: Qualifiziertes Personal kann oft zu günstigeren Konditionen dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden und hat eine zusätzliche Motivation durch die Beteiligung am Wachstum des Startups. Die damit zusammenhängenden Verträge sind aber rechtlich kompliziert und sollten unbedingt, gerade wenn sie für eine Vielzahl von Mitarbeitern aufgesetzt werden, von einem Anwalt überprüft werden. 

Mitarbeiterbeteiligung (ESOP/VSOP) Mehr Infos zu ESOP & VSOP finden Sie hier.

14. Zukunftsmodell Verantwortungseigentum

Unter dem Stichwort "Purpose Economy" werden auch in Deutschland zunehmend alternative Gesellschaftsformen diskutiert, bei denen der Vorrang der Gewinnmaximierung unter der Einflussnahme von Investoren hinterfragt wird. Bei der sog. GmbH-VE (GmbH in Verantwortungseigentum) sollen Stimmrechte und Gewinnansprüche getrennt und eine Ausrichtung des Unternehmens an den satzungsmäßigen Zwecken erreicht werden. Ein Entwurf von Rechtswissenschaftlern ist dem Gesetzgeber bereits unterbreitet worden.

Derzeit ist eine rechtliche Ausgestaltung in dieser Form nur auf sehr komplizierte Art zu erreichen, unter Zuhilfenahme des Stiftungsrechts oder durch gesellschaftsrechtliche Modelle wie das Veto-Share-Modell. Hier finden Sie mehr Informationen zum Verantwortungseigentum.

15. Fazit - die richtige Finanzierung für jedes Startup finden

Bankkredit, Förderprogramm, Business-Angel, Venture Capital, Crowdfunding und neurdings auch ICOs. - die Möglichkeiten für Start-ups sind vielfältig. Gründer müssen zunächst die Frage klären, zu welchen Finanzierungsoptionen überhaupt Zugang besteht. Die Auswahl erfolgt dann insbesondere aufgrund der Finanzierungskosten.

Dabei ist zu beachten, dass der eigentliche Preis für eine auf den ersten Blick günstige Finanzierung oft durch Mitspracherechte und Gewinnbezugsrechte der Investoren erkauft wird. Hier spielt die rechtliche und steuerliche Prüfung der vertraglichen Gestaltung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Steuerberater eine zentrale Rolle bei der Einschätzung der langfristigen Konsequenzen für die Unternehmensgründung.  

16. FAQ - Häufige Fragen zur Finanzierung an unsere Anwälte

Hier sammeln wir die Fragen, die Gründer und Investoren häufig unseren Anwälten und Steuerberatern stellen.

Wie finanziert man ein Startup?

Es gibt diverse Möglichkeiten, ein Startup zu finanzieren. Dabei unterscheidet man folgende Arten der Finanzierung: 

  1. Bankkredite
  2. Förderprogramme, Förderkredite
  3. Seed Capital, Venture-Capital
  4. Mezzanine-Kapital & Wandeldarlehen
  5. Business Angels
  6. Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdlending
  7. ICO als neue Finanzierungsalternative 
  8. Mitarbeiterbeteiligung als mittelbare Finanzierung    

Welche Art der Finanzierung für ein einzelnes Startup am besten passt, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalles ab.

Welche Art der Finanzierung passt für mein Startup?

Welche Art der Finanzierung für ein Startup die passende ist, hängt von vielen Faktoren des Einzelfalls ab. Dazu gehören vor allem

  1. das Produkt und der
  2. Wettbewerb am Markt ebenso wie
  3. die Phase, in der sich das Startup befindet. 

Je nachdem, in welcher Phase des Wachtstums und welcher Finanzierungsrunde sich das Startup befindet, variieren gemeinhin die Finanzierungsmöglichkeiten ebenso wie der Kapitalbedarf.

Aber auch individuelle Wünsche der Gründer (Familienunternehmen oder Verkauf angestrebt) und die Kontakte der Beteiligten können eine wichtige Rolle spielen.

Beispiel: So genügt beispielsweise zu Beginn der Unternehmung oft eine kleinere Summe, aufgrund der frühen Phase stehen dem Startup aber noch nicht viele Investoren zur Auswahl. Umgekehrt brauchen andere aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks schon früh schnell viel Kapital. Und je weiter die Finanzierungsrunden voranschreiten, desto mehr Kapital wird gemeinhin benötigt, um etwa die Produktion hochzufahren. 

Wieviel Eigenkapital brauche ich für mein Startup?

Bei der Gründung eines Startups reicht theoretisch schon 1 Euro Kapital aus - das erforderliche Stammkapital zur Gründung einer 1-Mann Unternehmergesellschaft (UG). Für die Gründung einer GmbH sollte schon die Mindestsumme für das Stammkapital von 12.500 Euro vorhanden sein. Aber grundsätzlich gilt: Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto unahängiger ist der Gründer und desto mehr von dem mühevoll erschaffenen Unternehmen gehört am Ende auch ihm - und nicht dritten Investoren. Damit man nicht zum Spielball anderer wird, sollten idealerweise ca. 20% der Finanzierung aus Eigenkapital stammen. Gerade Startups, die Produktion von Waren zum Inhalt machen, können aber gemeinhin nicht ohne bedeutende Hilfe von außen zum Erfolg gelangen. 

Welche Banken finanzieren Startups?

Viele Banken finanzieren Startups und vergeben sog. Gründerkredite zu besonderen Konditionen. Die wichtigste und bekannteste Bank ist die KfW-Bank. Hier die wichtigsten Kredite für Gründer von Startups im Überblick: 

  • Beratungsförderung des Bundes
  • ERP-Kapital für Gründer
  • ERP-Gründerkredit
  • Mein Mikrokredit
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
  • KfW-Unternehmerkredit
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
  • ERP-Mezzanine für Innovation
  • ERP-Beteiligungsprogramm
  • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftskultur“ (GRW)

Nähere Informationen finden Sie hier: Fördergelder für Startups

17. Unsere Anwälte auf Youtube für Startups

Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht & Steuerberater erklären auf unserem Youtube-Kanal die wichtigsten Finanzierungsmethoden für Startups und geben Gründern viele andere hilfreiche Tipps. Vorbeischauen lohnt sich! 

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