Ab August zwingender Frauenanteil in AG-Vorständen

Daran müssen sich Aktiengesellschaften jetzt halten…

Ab dem 01.08.2022 gilt die zwingende Frauenquote bei der Neubestellung von Vorständen in Aktiengesellschaften (AGs). Was Unternehmen dazu wissen müssen, hier im Überblick...

Veröffentlicht am: 01.08.2022
Von: Anna-Maria Blömer
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Die Schonfrist von einem Jahr ist um – nun gilt die zwingende Frauenquote für den Vorstand von börsennotierten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Dem Mindestbeteiligungsgebot zufolge muss bei Vorständen, die aus mehr als drei Personen bestehen, bei der Neubesetzung darauf geachtet werden, dass mindestens eine Frau mit am Tisch sitzt (wenn der Vorstand bislang nur aus männlichen Mitgliedern bestand).

Gleiches gilt umgekehrt: Wenn der Vorstand bis dato nur aus Frauen bestand, muss jetzt ein Mann mit an den Tisch geholt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits am 12. August 2021 im Führungspositionengesetz II (FüPoG II) in Kraft gesetzt. Mit der hier erörterten verpflichetenden Frauenquote geht also gleichzeitig auch eine verpflichtende Männerquote einher.

Noch bis vor kurzem hatten sieben Dax- und MDax-Unternehmen keine einzige Frau in ihrem Vorstandsteam. Sollten sie bis heute nichts daran geändert haben, können ihnen in nicht allzu ferner Zukunft Geldstrafen drohen. Denn ab heute gelten keine Ausreden mehr! Gibt es keine weibliche Person im Vorstand der AG, wird jede zukünftige Bestellung eines weiteren Mannes automatisch ungültig.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestbeteiligungsgebot?

Andere börsennotierte oder mitbestimmte Firmen, die nicht unter die Mindestvorgabe fallen, müssen öffentlich begründen, wenn sie ihren Vorstand als reine Männerrunde planen. Bußgelder in Höhe von 50.000 EUR kommen laut Bundesministerium zukünftig auf jene Unternehmen zu, welche es versäumen, öffentlich zu berichten, warum sie die verpflichtende Frauenquote nicht erfüllen können.

Aber nicht für alle börsennotierten Unternehmen gilt die neue Regelung. Es gibt durchaus Unternehmen, deren Vorstände aus drei oder weniger Vorstandsmitgliedern bestehen, wodurch sie nicht an die Regelung gebunden sind.

Frauenanteil im Vorstand der AG – Tendenz steigend

Immer mehr Frauen haben im vergangenen Jahr den Einzug in Führungspositionen deutscher Börsenunternehmen geschafft. Einer Studie zufolge gibt es dort zurzeit so viele Frauen wie nie zuvor. Zum 1. Juli sollen unter den 160 DAX-Unternehmen ganze 101 Managerinnen gezählt worden sein – damit gibt es etwa doppelt so viele Managerinnen wie noch vor vier Jahren. Insgesamt sind heute knapp 20 % der DAX-40-Vorstandsmitglieder Frauen. Deutlich niedriger fällt der Frauenanteil dagegen noch in den Vorständen der MDax- oder SDax-Unternehmen aus. Hier machen Frauen etwa 11 % der Vorstandsmitglieder aus.

Auch der generelle Frauenanteil außerhalb des Vorstandsgremiums in börsennotierten Unternehmen ist im letzten Jahr von 13,5 auf 14,1 % gestiegen.

Erste Fortschritte zeichneten sich bereits bei den Neubestellungen der Vorstände im ersten Halbjahr ab. Unter den 160 analysierten Unternehmen, wurden insgesamt 23 Neubestellungen von Vorständen verzeichnet, darunter neun Frauen. Das entspricht einem Frauenanteil unter den neuen Führungsmitgliedern von 39 %.

Frauenquote in AG-Vorständen essentiell

Befürworter des Mindestbeteiligungsgebots sind sich sicher, dass solche verbindlichen Vorgaben zur Frauenquote in Führungspositionen schnell Wirkung zeigen und einer positiven Entwicklung der Unternehmen neuen Auftrieb geben würden. Argumentiert wird unter anderem damit, dass bei Fehlen einer weiblichen Sichtweise in Vorständen und in Führungspositionen, die Gefahr bestehe, dass Firmen die Hälfte ihrer potentiellen Kunden nicht richtig im Blick haben oder ihre Produkte und Dienstleistungen womöglich an der weiblichen Zielgruppe vorbei entwickeln.