Ehe für alle ungültig?

Was sich ändert und wer das Gesetz kippen könnte.

Veröffentlicht am: 04.07.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Trotz des klaren Votums des Bundestages und der großen Zustimmung in der Bevölkerung bleibt die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare unter Beschuss. Welche Änderungen bringt das Gesetz und wie kann es noch gestoppt werden?

Ein Kommentar von Bernfried Rose

Aus für die Schmalspur-Ehe „Lebenspartnerschaft“

Schwule und Lesben wurden bisher auf die sogenannte Lebenspartnerschaft verwiesen. Diese hat sich seit 2001 durch gesellschaftlichen Druck rechtlich und steuerlich immer mehr der Ehe genähert. Sie blieb aber unterm Strich für die Beteiligten gefühlt eine Ehe zweiter Klasse.

Das hat mit Einführung der Ehe für alle ein Ende. Bestehende Lebenspartnerschaften werden dadurch jedoch nicht ungültig und es gibt auch keine automatische Umwandlung in eine Ehe. Wer ein Upgrade will, muss also noch mal zum Standesamt.

Reine Symbolik? Was sich wirklich ändert

Die Gegner der Ehe für alle führen häufig an, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Familien- und Steuerrecht faktisch schon Eheleuten gleichgestellt seien und es sich bei der beschlossenen Änderung um pure Symbolik handele. Allerdings sollte auch für symbolische Diskriminierung in unserer Gesellschaft kein Platz sein. Ihre Abschaffung ist also ein legitimer Zweck für ein Gesetz.

Zum anderen wird dieser letzte Schritt der Gleichstellung tatsächlich auch praktischen Nutzen für gleichgeschlechtliche Paare bringen. Künftig ist es Schwulen und Lesben als Ehepaar insbesondere möglich, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Außerdem wird die Ehe – anders als die Lebenspartnerschaft – vom Grundgesetz explizit geschützt. Das kann bei künftigen Debatten ein handfester Vorteil sein.

Vor welchem Gott gilt die Ehe für alle?

Wer mal in der Bibel gestöbert oder die Ausführungen des katholischen Katechismus zur Homosexualität überflogen hat, kann erahnen, wie schwer sich monotheistische Religionen mit der Ehe für alle tun. Während die evangelische Kirche ihre Fahne rechtzeitig in den gesellschaftlichen Wind of Change gehängt hat, bleiben die Katholiken standhaft: „Das hat die Ehe nicht verdient“ sagte Familienbischof Heiner Koch bezüglich der Abstimmung im Bundestag.

Die acht Bundestagsabgeordneten muslimischen Glaubens haben übrigens geschlossen für das Gesetz gestimmt. Ob das ein Indiz dafür ist, dass sich in der islamischen Welt neben der Mehrehe, Kinderehe und Zwangsehe auch die Homoehe ihren Platz verschafft, bleibt abzuwarten.

Die AfD bleibt in den Startlöchern hängen

Wer könnte die im Bundestag mit Konfetti eingeleitete Party der Regenbogenfraktion jetzt noch kaputt machen? Reflexartig bringen die Konservativen das Bundesverfassungsgericht ins Spiel, wenn es gilt, die heimischen Werte zu verteidigen.

Schon kurz nach der Abstimmung im Bundestag drohte dann auch die AfD mit einer Klage gegen die Homo-Ehe und ließ sich von Focus Online für dieses Vorhaben direkt einmal „gute Erfolgsaussichten“ attestieren.

Von Berlin nach Karlsruhe geht’s über Bayern

Eine solche Klage wäre jedoch unzulässig. Einzelnen AfD-Mitgliedern fehlt die Berechtigung zur Klage, da sie von dem Gesetz zwar in ihrer Gefühlswelt, nicht aber tatsächlich benachteiligt werden. Eine sogenannte Normenkontrollklage in Karlsruhe kann die AfD auch nicht anstrengen, da sie an keiner Regierung beteiligt ist. Das gilt jedoch nicht für Horst Seehofers CSU in Bayern.

Kommt es tatsächlich zu einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht, ist der Ausgang offen. Einige Experten behaupten, für die gleichgeschlechtliche Ehe bedürfe es einer Grundgesetzänderung. Artikel 6 spricht aber nur von der „Ehe“. Dass es sich dabei um eine Gemeinschaft von Mann und Frau handelt (also die Merkel-Version), hat sich das Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren so gedacht. Bei einer Überprüfung der Homo-Ehe gäbe es für die Richter die Gelegenheit, diese Auffassung zu ändern.

Zu früh gefreut? Abgerechnet wird zum Schluss!

Auch die katholische Kirche wird die weitere Entwicklung des weltlichen Familienrechts weiter mit Interesse verfolgen. Ihr fehlt zwar ebenfalls die Klagebefugnis in Karlsruhe. Dafür bleibt ihr das kirchliche Arbeitsrecht, das eine Diskriminierung von Schulen und Lesben weiter ermöglicht. 

Und schließlich markiert das Bundesverfassungsgericht lediglich das Ende des irdischen Rechtswegs. Wer keine atheistische Veranlagung hat weiß: Abgerechnet wird beim jüngsten Gericht – und da stellt sich die Frage nach der Klagebefugnis nicht…