Der European Green Deal bringt neue Nachhaltigkeitsregularien für den Finanzsektor

ESG im Finanzmarkt als Hebel für eine bessere Welt

Veröffentlicht am: 01.09.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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ESG im Finanzmarkt als Hebel für eine bessere Welt

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth LL.M. (Kapstadt), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Die EU macht Ernst bei der Umsetzung des im Dezember 2019 verkündeten „Europäischen Grünen Deals“. Dabei spielen regulatorische Maßnahmen für den Finanzsektor eine wichtige Rolle, um die Geld- und Kapitalströme in Richtung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zu sogenannten ESG-Produkten zu lenken, welche die Aspekte Umwelt- (Environment), Soziales (Social) und gute Unternehmensführung (Governance) berücksichtigten.

Rückenwind von diversen EU-Verordnungen

Um ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit zu erzielen und Trittbrettfahrer im Rahmen des sogenannten „Green Washing“ zu verhindern wurde die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der VO (EU) 2019/2088) erlassen.

Um Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Transparenz bezüglich der Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen und Finanzprodukten anzuhalten, wurde zudem die Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) verabschiedet.

Außerdem wird in Zukunft die Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2089 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte) dafür sorgen, dass in Zukunft Finanzmarkt-Kennzahlen zur Verfügung stehen, welche die angestrebte Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Europa als klimaneutraler Wirtschaftsraum

Diese Verordnungen sind mittlerweile alle in Kraft getreten und schreiben für den Finanzsektor Regularien vor, die bereits jetzt und dann weiter schrittweise in den kommenden Jahren von den Marktteilnehmern umzusetzen sind. Daneben ist eine Anpassung von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) geplant, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen soll.

Diese ambitionierten gesetzlichen Vorgaben seitens der EU sollen diese bis zum Jahre 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Erde machen. Sie bedeuten für die Finanzbranche (mal wieder) nicht unwesentlichen Anpassungsbedarf, der allerdings durch seine Zukunftsorientierung auch große Geschäftschancen bieten dürfte. Die ersten Startups in Deutschland nehmen sich dieser Herausforderung bereits an.

Vorgaben für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater

Auch im Bank- und Kapitalmarktrecht kommen dabei Änderungen auf uns zu. Die Offenlegungs-VO unterscheidet dabei Finanzmarktteilnehmer, das sind unter anderem Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Portfolioverwaltung erbringen, sowie Finanzberater, worunter unter anderem die Vorgenannten sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften fallen, sofern sie Anlageberatung erbringen.

Diesen werden Transparenzpflichten auferlegt, die Anlegern erleichtern sollen, sich für nachhaltige Finanzprodukte zu entscheiden. So müssen die verpflichteten Unternehmen auf ihren Internetseiten Strategien zur Einbeziehung bei ihren Investitions- beziehungsweise Anlagestrategien offenlegen. Die Herausforderung wird sein, solche zuvor im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und der erfolgreichen Marktpositionierung zu entwickeln.

Sustainable Finance als neuer Schwerpunkt

Im Rahmen der Anpassung von MiFID II werden dann voraussichtlich ab Ende 2021 Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Anlageberatung die "Nachhaltigkeitspräferenzen" der Anleger ermitteln müssen. Ob hier eine einfache Ja-/Nein-Frage ausreicht oder ein dezidiertes Aufklärungsgespräch erfolgen muss, steht noch nicht fest.

Auch insoweit dürfte es für die betroffenen Unternehmen sinnvoll sein, bereits jetzt eine entsprechende Strategie proaktiv zu entwickeln, um Kunden zeitnah und gegebenenfalls proaktiv dort abzuholen, wo der Gesetzgeber und die BaFin sie in Zukunft voraussichtlich ohnehin abgeholt wissen will. Dadurch lassen sich Geschäftschancen im Hinblick auf ESG-Produkte nutzen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen an die abschließenden Festlegungen lassen sich einfacher umsetzen, als die Prozesse erst „von Pike auf“ implementieren zu müssen.

Die BaFin hat das Thema Nachhaltigkeit bereits zu einem ihrer Schwerpunkte für das Jahr 2020 erklärt und ein umfangreiches Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Dieses stellt die Sicht der Finanzmarktaufsicht ausführlich dar und bietet Orientierung für die Implementierung von entsprechenden Anpassungen der Geschäftsmodelle hin zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft (Sustainable Finance).

Der Weg ist klar – Zeit an den Start zu gehen!

Auch wenn noch vieles unklar ist und eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen noch ausstehen, müssen und sollten sich Finanzdienstleister auf den anstehenden Richtungswechsel in Richtung nachhaltig orientierter Finanzmärkte einstellen.

Der Paradigmenwechsel, weg von der reinen Gewinnorientierung hin zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien hat in der EU bereits stattgefunden. Dieser verbindet sich dabei mit einer vor allem bei vielen Mittelständlern und auch Unternehmensgründern spürbaren veränderten Unternehmerkultur, welche nachhaltiges Wirtschaften über kurzfristige Gewinnmaximierung stellt.

Insoweit sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich neue Diskussionen, wie zum Beispiel zum Verantwortungseigentum als Rechtsform für eine nachhaltige Verfolgung des Unternehmenszwecks, entstanden. Auch auf Seite der kapitalsuchenden Unternehmen werden diese Aspekte somit in Zukunft eine stärkere Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund spricht alles dafür, die anstehenden Veränderungen bereits jetzt in Angriff zu nehmen. Von rechtlicher Seite stehen Ihnen unsere im Aufsichts- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Berater hierfür gerne zur Seite.