Mehr Wagniskapital für Start-ups dank Corona

Zusätzlich zwei Milliarden Euro für Gründer

Veröffentlicht am: 03.04.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Zusätzlich zwei Milliarden Euro für Gründer

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Deutschland im Shutdown und seine Wirtschaft in der Rezession. Die Corona-Pandemie hat auch die Startup-Techs voll getroffen. Laut Medienberichten seien 2/3 der Startups durch die Krise in ihrer Existenz bedroht. Die Bundesregierung will die innovativen Startups in Deutschland mit der COVID-Pandemie nicht allein zurücklassen. Die Corona-Notstandsgesetze für die deutsche Wirtschaft sollen um ein milliardenschweres Finanzierungsprogramm speziell für zukunftsträchtige Jungunternehmen erweitert werden, verkündet der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Wer profitiert vom Startup-Rettungsprogramm?

Ein großer Rettungsschirm soll einer vorhersehbaren Pleitewelle von Startups begegnen. Startup-Finanzierung in Zeiten der Corona-Pandemie ist eine Überlebensfrage. Viele der Jungunternehmer und Investoren fragen sich, welche Unternehmen am Startup-Rettungsprogramm teilnehmen dürfen. Oder anders gewendet: Wie viel Platz bietet der Startup-Rettungsschirm der Bundesregierung? Nach Aussagen der Politik soll nicht nur den katastrophalen Zuständen bei den besonders betroffenen Touristik- und Mobilität-Startups, wie Flixbus und Getyourguide, Rechnung getragen werden. Unter dem geplanten Rettungsschirm soll Platz für Startups aller Branchen sein. Rettungswürdig werden sowohl Startups mit namhaften Investoren als auch am Anfang stehende Internetunternehmen, die noch keinen VC-Beteiligungsvertrag besitzen und keine Finanzierungsrunde durchlaufen haben.

Wie sieht der Startup-Rettungsschirm aus?

Das Finanzprogramm wird zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium und der KfW entworfen. Es orientiert sich anhand der Größe der Startups und fragt danach, ob Investoren bereits engagiert sind oder nicht. Dabei versucht die Politik auf der einen Seite ein unbürokratisches Verfahren zu etablieren und auf der anderen Seite jedoch nur die Geschäftsmodelle zu fördern, die auch eine Zukunft haben. Das neue Rettungsprogramm soll aus mehreren Teilen bestehen:

  1. Für Startups mit bereits professionellen Investoren soll ein spezieller Fonds geschaffen werden, der von der KfW und dem High-Tech-Gründer-Fonds aufgesetzt wird. Geplant ist, dass dieser neue Fonds erforderliche Investitionen durch die Investoren erleichtert. Dies erfolgt dadurch, dass der Fonds 80 % der Finanzierungssumme in Form von Wandelanleihen übernimmt.
  2. Etablierte Startups mit großer Belegschaft erhalten dagegen direkt vom Staat Finanzhilfen. Die Politik verspricht zur Rettung dieser Startups eine dreistellige Millionensumme. Die staatliche Finanzhilfe soll den Jungunternehmen in Form von Venture Debt gewährt werden.
  3. Der Rettungsschirm soll sogar die Venture Capital-Geber unterstützen, wenn ihre eigenen Investoren aufgrund der Corona-Krise ihre Kapitalzusagen nicht einhalten können und ausfallen. Dann werden diese Anteile der ausfallenden Investoren übernommen.
  4. Aber auch an die jungen Startups ohne erfahrene Investoren ist gedacht worden. Diese sollen unbürokratisch zinsgünstige, eigenkapitalersetzende Darlehen der öffentlichen Hand erhalten. Die Gelder sollen nach Bewilligung innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt werden. Der Staat will auf die persönliche Haftung der Gründer möglichst verzichten.

Allgemeines Corona-Wirtschaftspaket unpassend für Startups

Die Politik schätzt es richtig ein, dass das bereits initiierte allgemeine Förderprogramm für die deutsche Wirtschaft den Startups nicht ausreichend helfen wird. Grundsätzlich passen die klassischen Kreditinstrumente nicht zu den speziellen Bedürfnissen der Startups. Zum Beispiel scheitert eine Mittelvergabe über Banken schon daran, dass viele Startups keinerlei Kreditbeziehungen zu Hausbanken besitzen. Aus Praktikersicht macht das speziell auf Startups zugeschnittene Rettungsprogramm großen Sinn.