Heinos Erbe

Nachlassplanung mit Adoption und Enterbung

Veröffentlicht am: 28.04.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Nachlassplanung mit Adoption und Enterbung

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernfried Rose

Schlagersänger Heino (82) macht sich Gedanken um seine Nachfolge. Wer sein musikalisches Erbe antreten wird, scheint noch offen. Wenn es um das Vermögen geht, hat zumindest Heino da schon konkretere Vorstellungen. Jedenfalls hat er kürzlich der BILD mitgeteilt, wo die Reise hingeht. Wir haben die Medienberichte einmal einem erbrechtlich und familienrechtlich Realitätscheck unterzogen.

Doch kein Nachwuchs im Hause Heino

Gesetzliche Erben des Entertainers sind seine Frau Hannelore und sein Sohn Uwe. Eigentlich hatte Heino den Plan, die Familie noch etwas zu vergrößern. Er wollte seine „ehemalige Vertraute“ Jutta und ihren Ehemann Andreas adoptieren. Die beiden unterstützen Heino im Haushalt und sollten ihn und Hannelore im Alter pflegen. Medienberichten zufolge hatte der Sänger die beiden bereits im Testament „großzügig bedacht“ und wollte damit sicherstellen, dass sie sich nach seinem Tod weiter um seine Frau Hannelore kümmern würden.
Offenbar lief das Adoptionsverfahren bereits beim zuständigen Amtsgericht Euskirchen.  Doch die Adoption scheiterte – angeblich am Votum Hannelores, die von Jutta zur Adoption gedrängt worden sei. Die BUNTE erfuhr, dass Heino dann auch das Testament zugunsten von Jutta und Andreas widerrief, als Jutta mit einem „unfassbaren Brief“ ihren Unmut darüber kundtat, dass sie nun doch nicht als Heinos Kind angenommen würde.

Vermögenskontrolle und Pflichtteilsreduzierung – die Sorgen von Sohn Uwe

Die geplatzte Adoption war sicher im Sinne von Sohn Uwe, der dem Adoptionsgericht einen Brief schrieb, aus dem Die BILD zitierte. Uwes Sorge laut BILD war: „Jutta und Andreas könnten als Adoptierte sowohl meine Eltern als auch ihr Vermögen kontrollieren. Dadurch könnten sie meinen Pflichtteil auf null reduzieren.“
Heino stellte gegenüber der BILD klar, dass er niemals die Absicht hatte, Uwe um seinen Pflichtteil zu bringen: „Natürlich bekommt er den. Aber auch nicht mehr. Denn ich habe Uwe schon sein ganzes Leben lang finanziell unterstützt."

Pflichtteil reduzieren und Steuern sparen mit der Erwachsenenadoption

War Uwes Angst rechtlich begründet? Hinsichtlich des Pflichtteils zumindest zum Teil. Hätte Heino zwei weitere Kinder adoptiert, würde sich Uwes Pflichtteil von 1/4 auf 1/12 des Nachlasses reduzieren (unterstellt Heino und Hannelore leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft). Auf „null“ wäre der Pflichtteil aber durch die zwei neuen Geschwister nicht gefallen. Uwe hatte womöglich die Sorge, dass Heino durch lebzeitige Schenkungen an Jutta und Andreas dafür gesorgt hätte, dass überhaupt kein Nachlass und damit auch kein Pflichtteil mehr vererbt würde. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Pflichtteilsberechtigte in solchen Fällen sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche hat, die erst 10 Jahre nach der Übertragung und nur unter bestimmten Voraussetzungen völlig verschwinden.

Neben der Pflichtteilsreduzierung zulasten von Uwe haben vermutlich auch steuerliche Gründe zum Adoptionswunsch geführt. Jutta und Andreas hätten als nicht verwandte Personen bei der Erbschaftsteuer lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro gehabt und hätten alles darüber hinaus zu den hohen Steuersätzen der Steuerklasse III versteuern müssen. Als Kinder wären sie dagegen die günstigste Steuerklasse I gerückt und hätten einen Erbschaftsteuerfreibetrag von je 400.000 Euro gehabt. Daher ist die Erwachsenenadoption durchaus ein gangbarer Weg um Erbschaftsteuer zu sparen.

Kinder haben keine Verfügungsgewalt über das Vermögen der Eltern

Weitgehend unbegründet dürfte die Annahme von Uwe sein, seine neuen Geschwister hätten durch die Adoption die Eltern und auch deren Vermögen kontrollieren können. Selbstverständlich haben Kinder grundsätzlich (zumindest rechtlich) keine Handhabe, über das Vermögen der Eltern zu bestimmen.
Es ist lediglich denkbar, dass für den Fall, dass die Eltern einmal selbst handlungsunfähig werden (z.B. im Falle einer Demenz), die Kinder aufgrund einer ausgestellten Vorsorgevollmacht oder weil sie von einem Gericht als Betreuer bestellt werden, Zugriff auf das elterliche Vermögen erhalten.

Und was wird aus Uwe?

Weitere Geschwister sind Heinos Sohn also erspart geblieben. Was tatsächlich als Pflichtteil für ihn herausspringt bleibt abzuwarten. Aufhorchen sollte Uwe bei der Aussage von Heino, dass dieser seinen Sohn schon das ganze Leben unterstützt habe. Wenn unter den Zuwendungen auch Schenkungen waren, bei denen bestimmt wurde, dass Uwe sich diese auf den Pflichtteil anrechnen lassen muss, wird er hier wohl noch mal Abstriche machen müssen.

Interessant ist auch die Frage, ob Heino beim Widerruf des Testaments bereits andere Erben eingesetzt hat. Falls nicht, wäre Uwe dann vielleicht sogar wieder als gesetzlicher Erbe im Rennen. Möglicherweise wird Heino aber auch einfach eine Stiftung gründen, in der er seine Millionen packt. Die "Stiftung Deutscher Schlager" gibt es jedenfalls noch nicht...