Das Testament in der Patchworkfamilie

Präzise Formulierungen verhindern Auslegungsprobleme

Veröffentlicht am: 17.05.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Präzise Formulierungen verhindern Auslegungsprobleme

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Carmen Mielke-Vinke, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht in München

Ein Testament sollte keine Zweifel offenlassen. Wer allerdings nur allgemeine Formulierungen verwendet, riskiert, dass die Erben später in Streit geraten - am Ende müssen meist Gerichte entscheiden. Die Erben sollten in einem Testament immer sehr genau benannt werden. Denn allgemeine Angaben wie „die Kinder“ lassen im Erbfall sonst einen Raum für Interpretationen. Daher sollten gerade Patchwork-Familien eindeutige Regelungen treffen.

Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.11.2020 (Az.: 3 Wx 198/20)

Dies zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az.: 3 Wx 198/20). Hier hatte ein Ehemann in die Patchwork-Familie eine Tochter eingebracht, die Ehefrau zwei Kinder.

Gemeinsam errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament und setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des letzten Ehegatten sollten „die Kinder“ ihre Schlusserben sein. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments wohnten nur die beiden Kinder der Ehefrau im gemeinsamen Haushalt, zu der Tochter des Ehemanns gab es keinen Kontakt.

Der Sohn der Ehefrau verstarb vor seiner Mutter und hinterließ selbst zwei Kinder. Die Tochter der Ehefrau beantragte einen Erbschein für sich und die beiden Kinder ihres Bruders. Die Tochter des Ehemannes wollte den daraufhin erlassenen Erbschein dann wieder einziehen lassen, hatte aber vor Gericht keinen Erfolg.

Auslegung des Testaments durch Gericht erforderlich

Das OLG hat die Schlusserbeneinsetzung der Kinder so ausgelegt, dass nur die Kinder der Ehefrau gemeint sind. Zwar sei auch die Tochter ein Kind der Ehegatten, entscheidend sei aber, was die Erblasser mit ihren Worten wirklich sagen wollten. Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch seien unter „die Kinder“ nur die im Haushalt der Ehegatten lebenden Kinder gemeint. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nur ein rudimentärer Kontakt zum Vater bestanden.

Präzise Formulierung im Testament schafft Klarheit und vermeidet Auslegungsschwierigkeiten

Eine präzise Formulierung hätte wie so oft für Klarheit gesorgt und die Schwierigkeiten bei der Auslegung des Testaments vermieden, denn im Nachhinein lässt sich der wirkliche Wille nur vermuten aber nicht mehr sicher feststellen, da die Erblasser nicht befragt werden können. Es ist daher entscheidend, das wirklich Gemeinte im Testament genau zum Ausdruck zu bringen.

Hier hätten die Ehegatten zum Beispiel dadurch, dass sie die Namen der Kinder ausdrücklich aufführen, einen Erbstreit vermeiden können.