Ehevertrag - unromantisch oder notwendig?

Sowohl als auch!

Veröffentlicht am: 01.11.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Sowohl als auch!

Ein Beitrag von Melterm Kolper-Deveci, Fachanwältin für Familienrecht in München

Vor der Hochzeit an eine mögliche Trennung oder sogar Scheidung denken? Damit möchten sich die meisten Ehepaare sicherlich nicht beschäftigen–schließlich ist das unromantisch. Das haben sich vermutlich auch das Promi-Ehepaar Mats und Cathy Hummels gedacht, die vor ihrer Hochzeit im Jahr 2015 laut Medienberichten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben sollen. Eine Scheidung soll wohl bald folgen. Dies könnte für Mats Hummels teuer werden. Da Mats und Cathy Hummels laut Medien keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass der Zugewinn, der während der Ehe aufgebaut wurde im Falle einer Scheidung ausgeglichen werden würde.

Ein Ehevertrag wird daher zunehmend wichtiger für Ehegatten, um das eigene Vermögen zu schützen und zugleich das Scheidungsverfahren zu vereinfachen.

Der Ehevertrag - nicht für die Ehe, sondern für die Scheidung gemacht

Mit der Eheschließung werden von Gesetzeswegen zahlreiche Rechte und Pflichten zwischen den Ehegatten begründet. Ohne Ehevertrag gilt also das gesetzliche Eherecht, das den bedingungslosen Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung vorsieht, ferner die Verpflichtung zum gegenseitigen Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens und nach der Scheidung sowie den Versorgungsausgleich. Unabhängig davon, ob man durch ein Gericht oder den Tod geschieden wird, betrifft dies nicht nur die Ehezeit, sondern darüber hinaus auch die Zeit nach der Ehe. Mithilfe eines Ehevertrags können Ehegatten die güterrechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach ihren Vorstellungen regeln.

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen beiden Ehegatten. In Eheverträgen geht es insbesondere darum, die Zugewinngemeinschaft zu modifizieren oder alternativ Gütertrennung zu vereinbaren. Außerdem werden meist nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich thematisiert.

Einen Ehevertrag können die Ehegatten jederzeit abschließen. Zu empfehlen ist diesen vor der Eheschließung abzuschließen, da beide Seiten mit dem Abschluss des Vertrages einverstanden sein müssen. Besteht die Ehe bereits und eine Seite ist nicht mit dem Abschluss des Ehevertrages einverstanden, bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Hierbei müssen beide Ehegatten anwesend sein. Was die Kosten des Anwalts und des Notars angeht, so orientieren sich diese am sogenannten Streitwert: Je mehr Regelungen im Ehevertrag festgehalten werden und je größer das Vermögen ist, desto mehr Kosten fallen an.

Gerade Ehegatten, die sich gegenseitig vertrauen, werden auch drüber sprechen können, welche Konsequenzen ihre Beziehung haben soll, wenn die Ehe denn scheitert. Allein das Schreckgespenst eines Rosenkrieges sollte Anlass sein, einen Ehevertrag zu thematisieren. Es ist daher sinnvoll mit einem Anwalt zu besprechen, was genau geregelt werden soll.

Ohne Ehevertrag: Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Aber auch wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen hat, wie das Promi-Ehepaar Hummels, so ist es noch nicht zu spät. Eine einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist nichts anderes als ein Ehevertrag. Die Scheidungsvereinbarung kann vereinbart werden, wenn sich die Ehegatten getrennt haben, sich scheiden lassen wollen und sich die Ehegatten über die Regelungen zu den Scheidungsfolgen wie Zugewinn, Unterhalt und Versorgungsausgleich geeinigt haben. Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss im Hinblick auf die Situation eines jeden Ehepartners angemessen sein und darf dabei auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, was bedeutet, dass das Ehepaar fair miteinander umgehen muss. Auch die Scheidungsvereinbarung muss notariell beurkundet werden. Die Vorteile liegen auf der Hand, das Ehepaar spart dadurch Kosten, Zeit und Nerven.